zum Hauptinhalt

Gestörte Monitore: Bezirksamt verliert Prozess gegen Bahn

Die Deutsche Bahn muss nicht für die gestörten Monitore im Bezirksamt Spandau aufkommen, die durch den Zugverkehr gestört wurden. Dem Amt enstehen nun Kosten von mehr als 300.000 Euro.

Berlin - Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte eine entsprechende Klage des Bezirksamts auf Zahlung von 300.000 Euro für die Anschaffung von neuen Computer-Flachbildschirmen im Jahr 1999 ab. Den Angaben zufolge war es nach der Inbetriebnahme der Schnellbahnverbindung Hannover-Berlin im Rathaus Spandau - das unmittelbar an der neuen Bahntrasse liegt - zu erheblichen Störungen an den damals dort genutzten Röhren-Bildschirmen gekommen. Ursache war vor allem das durch den Bahnverkehr verursachte Magnetfeld.

War der Austausch notwendig?

Schon Anfang 1998 war es zu Beschwerden von Mitarbeitern gekommen. Später drohte der Personalrat, die Arbeit an den gestörten Monitoren einzustellen. Das Bezirksamt erwarb daraufhin für rund 365.000 Euro 276 Flachbildschirme, die von den Magnetfeldern nicht gestört werden. Wegen dieser Aufwendungen wandte sich das Bezirksamt an die Deutsche Bahn, die eine Erstattung jedoch ablehnte. Eine Zahlungsklage der Behörde wies das Landgericht Berlin im Februar 2002 ab. Im März 2002 wandte sich das Bezirksamt an das Eisenbahn-Bundesamt und beantragte, die Bahn zur Zahlung zu verpflichten. Dies lehnte das Bundesamt ab.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Bezirksamtes gegen diesen Bescheid nun zurück. Die Richter erklärten, das Bezirksamt hätte die Störungen beim Bundesamt vorab anzeigen und Schutzvorkehrungen beantragen müssen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass der Austausch der Monitore erforderlich gewesen sei. Billiger wären Abschirmmaßnahmen an der Bahnstrecke gewesen. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false