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Berlin: GESUND BRÄUNEN

Wie lange man in der Sonne bleiben darf, ohne zu verbrennen , lässt sich errechnen. Die Formel: Eigenschutzzeit der Haut (zwischen fünf – sehr hell – und 30 Minuten) multipliziert mit dem Lichtschutzfaktor ergibt die Zeit, die man in der Sonne bleiben darf.

Wie lange man in der Sonne bleiben darf, ohne zu verbrennen , lässt sich errechnen. Die Formel: Eigenschutzzeit der Haut (zwischen fünf – sehr hell – und 30 Minuten) multipliziert mit dem Lichtschutzfaktor ergibt die Zeit, die man in der Sonne bleiben darf. Eine hellhäutige Frau (Eigenschutz zehn Minuten) darf sich, eingecremt mit Faktor zwölf, also zwei Stunden sonnen. Nachcremen sollte man jede Stunde. Aber: Das verlängert die Schutzzeit nicht. Wer länger bräunen will, braucht einen höheren Schutzfaktor . Übrigens: Rund 80 Prozent der UVB-Strahlung durchdringen Wasser noch bis in 30 Zentimeter Tiefe.

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