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Der neue Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) will es wissen: Ärztefunktionäre sollen Geld zurückzahlen.

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Gesundheitswesen: Senat fordert Geld von Ärztechefs zurück

Die Gesundheitsverwaltung hält Prämien in Höhe von je 183.000 Euro an den KV-Vorstand für rechtswidrig. Die Mediziner sollen den Bonus zurückzahlen.

Der Senat fordert den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auf, die umstrittenen Extragelder zurückzuzahlen. Die Verwaltung von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU), die rechtlich über die KV wacht, erklärte am Montag, man setze den drei Vorstandsmitgliedern eine Frist, die jeweils 183 000 Euro an die Vereinigung zurückzuzahlen und dies bis zum 20. Februar nachzuweisen. Noch ist das Schreiben an die KV-Spitze lediglich eine Position, auf die die Vorstandsmitglieder mit einer eigenen Rechtsauffassung reagieren können.

Dennoch hieß es in Senatskreisen am Montag, Czaja werde Ernst machen und notfalls einen verbindlichen Bescheid erlassen. Den könnten nur Gerichte aufheben. Der beschuldigte KV-Vorstandsvize Uwe Kraffel sagte dem Tagesspiegel, er habe das Schreiben noch nicht erhalten. Der Augenarzt hatte angekündigt, womöglich rechtlich gegen die Entscheidung der Rechtsaufsicht vorzugehen. Die Zahlungen seien auf Grundlage einwandfreier Arbeitsverträge erfolgt. Bei den 2011 ausgeschütteten Prämien an den Vorstand, handelte es sich um sogenannte Übergangsgelder, die nach Senatsauffassung in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig gewesen seien.

Wie berichtet, hatten die Verträge der drei KV-Chefs ursprünglich eine Übergangszahlung in Höhe eines Jahresgehaltes vorgesehen, wenn „die ursprüngliche ärztliche Tätigkeit wieder hauptberuflich“ aufgenommen werde. Das Ende der Tätigkeit der drei Funktionäre für die KV ist nach einer Wiederwahl aber erst in sechs Jahren vorgesehen. Dennoch hatte die 40-köpfige KV-Vertreterversammlung, das sogenannte Ärzteparlament, beschlossen, die Auszahlung zugunsten der Vorstände vorwegzunehmen – allerdings erst nachdem die drei die Summe in ihren Verträgen ohnehin hatten festschreiben lassen. Hintergrund war eine Entscheidung des Senats, dass künftig sechs Monatsgehälter als Bonus ausreichen müssten. Deshalb habe man den Vorständen einen Sofortausgleich in ungefährer Höhe eines Jahresgehaltes von 183 000 Euro gestattet, hieß es von der KV.

Unabhängig von der zu späten Entscheidung der Vertreterversammlung erklärten die Juristen des Senats: „Wenn die Vorstandsmitglieder nach einer Wiederwahl weiterhin ihr Amt ausüben, liegt es in der Natur der Sache, dass der vorgesehene Zweck eines Übergangsgeldes nicht erfüllt ist.“ Der Vorstand müsse nun zügig zurückzahlen, forderte Thomas Isenberg, SPD-Gesundheitsexperte im Abgeordnetenhaus. Damit allein sei der Vorgang nicht erledigt, sagte Wolfgang Albers (Linke), der selbst Arzt ist. Die Vorstandsmitglieder sollten schnell persönliche Konsequenzen ziehen: „Sie haben bereits genug Schaden angerichtet.“ Auch Heiko Thomas (Grüne) fordert einen Rücktritt, sollten die Kassenärztechefs das Geld nicht umgehend an die KV zurückzahlen.

Die KV ist eine Organisation öffentlichen Rechts, der alle Praxisärzte angehören müssen, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie verteilt die Krankenkassengelder an rund 8000 Mediziner in Berlin.

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