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Justizia. (Symbolbild)

© Helmut Vogler

Getötete Afghanin Maryam H.: Angeklagter spricht in Berliner Prozess von Unfall

Im Prozess gegen die zwei Brüder der getöteten Maryam H. hat die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Urteil soll am 9. Februar fallen.

Einer der beiden angeklagten Brüder der getöteten Afghanin Maryam H. wollte nach den Plädoyers noch etwas erklären. „Es tut mir sehr leid, es war ein Unfall, ich liebe meine Schwester und habe sie immer geliebt“, beteuerte Yousuf H.

Nach rund elfmonatigem Prozess will das Berliner Landgericht am 9. Februar ein Urteil verkünden. Lebenslange Haft gegen die Brüder wegen Mordes hat die Staatsanwältin gefordert. Die Verteidiger von Yousuf H. plädierten am Donnerstag auf Körperverletzung mit Todesfolge und maximal fünf Jahre Haft. Für den zweiten Angeklagten verlangten seine Anwälte Freispruch.

Der 27-jährige Yousuf H. und sein 23-jähriger Bruder Mahdi H. sollen laut Anklage ihre 34-jährige Schwester unter einem Vorwand am 13. Juli 2021 aus einer Flüchtlingsunterkunft gelockt haben. Sie hätten die zweifache Mutter getötet, weil sie ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen wollte und sich nicht mehr allen Vorschriften ihrer Brüder gebeugt habe. In einem Rollkoffer hätten sie die Leiche nach Bayern gebracht und nahe dem Wohnort des 27-Jährigen verscharrt.

„Sie wollte als Frau ihr Leben frei verbringen“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vor einer Woche. Doch die Brüder hätten als „Vollstrecker“ entschieden, dass ihre Schwester sterben müsse. Der Nebenklage-Anwalt, der die Kinder der Getöteten vertritt, erklärte: „Es ging um Macht und Kontrolle über Frauen.“ Maryam H. habe selbst einen Partner wählen wollen oder mal ausgehen – „diese kleinen Freiheiten sollten ihr nicht zustehen“.

Die Verteidiger dagegen halten die Anklage für nicht erwiesen. Es habe sich um eine „familiäre Tragödie“ gehandelt. Yousuf H. hatte die Tötung zugegeben. Er schilderte allerdings einen Unfall, für den er allein verantwortlich sei. Im Streit habe er den Arm um den Hals seiner Schwester gelegt, sein Bruder sei nicht in der Wohnung gewesen.

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