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Bahnsteig im Blick. Auch viele der Gewalttaten auf den U-Bahnhöfen wurden gefilmt. Helfen mehr Kameras, um Täter abzuschrecken?

© Uwe Steinert

Gewalt auf Bahnhof: Erneut Fahrgast attackiert - Körting kritisiert Justiz

Während sich die Berliner Politik über den Umgang mit den brutalen Angriffen in U-Bahnhöfen streitet, wird in Wedding erneut ein junger Mann Opfer einer Gewalttat.

Noch diskutiert Berlin den brutalen Angriff auf einen 18-Jährigen im U-Bahnhof Friedrichstraße, da meldet die Polizei eine neue Gewalttat, dieses Mal auf der Linie U 9. Ein 21-Jähriger wurde Donnerstag früh von drei Räubern attackiert, die versuchten, Telefon, Halskette und Armband zu erbeuten. Als sich der junge Mann wehrte, schlugen die Männer ihn zu Boden, verletzten ihn mit dem Messer und traten den am Boden liegenden Mann. Nach Zeugenaussagen wurde auch der Kopf des Opfers getroffen.

Dave Sch. hatte allein um 4.45 Uhr auf dem Bahnsteig Amrumer Straße der U 9 gewartet, die Polizei beschlagnahmte bereits bei der BVG die Videoaufzeichnungen. Eine Beschreibung der Männer, die nach der Tat mit einem Zug Richtung Osloer Straße flüchteten, konnte das Präsidium am Donnerstagabend noch nicht geben. Sch., der selbst in einer Sicherheitsfirma arbeitet, wurde im Krankenhaus ambulant behandelt, er erlitt Prellungen und eine Schnittverletzung an der linken Hand. Ermittelt wird wegen versuchten Raubes und Körperverletzung.

Unterdessen hat das Opfer vom U-Bahnhof Friedrichstraße, Markus P., einen Brief an Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) geschrieben. P. beklagt darin, wie unverständlich er es findet, den mutmaßlichen Täter Torben P. von der Untersuchungshaft zu verschonen: „Es ist für mich wie ein weiterer Tritt ins Gesicht, dass der Täter sofort wieder freigelassen wurde“, heißt es in dem handschriftlich verfassten Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt. „Warum haben Sie dem Staatsanwalt nicht gesagt, dass er Beschwerde gegen die Haftverschonung von Torben P. einlegen soll?“, fragt P. und: „Warum haben Sie Ihre Staatsanwälte nicht längst angewiesen, die Tat als versuchten Mord einzuordnen?“

Rückendeckung bekam P. von Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Auch er kritisierte die Entscheidung des Haftrichters. Justizsenatorin Gisela von der Aue ist im Urlaub; ihr Sprecher Michael Kanert wollte den Brief nicht kommentieren: „Persönlich verfasste Briefe werden persönlich beantwortet.“

In Juristenkreisen war das Verständnis größer. Die Präsidentin des Kammergerichts Monika Nöhre gab sogar eine Erklärung zur öffentlichen Diskussion über die Haftverschonung des mutmaßlichen Täters Torben P. heraus. Darin mahnt sie unter anderem, dass „Richterschelte“ ohne Beachtung der rechtlichen Entscheidungsvoraussetzungen Gefahr laufe, ihr Ziel zu verfehlen. Manche öffentlichen Äußerungen unterschieden nicht zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft. „Die Untersuchungshaft, über die das Amtsgericht Tiergarten entschieden hat, dient der Sicherung des Strafverfahrens.“ Die Kritik, eine „lasche Justiz“ lasse einen überführten Täter einfach wieder laufen, „verfehlt diesen gesetzlichen Rahmen, den der Richter bei seiner Haftentscheidung zu beachten hatte“, hieß es. Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheide, dürfe nicht an den Pranger gestellt werden. Auch viele Strafverteidiger halten die Entscheidung insgesamt für maßvoll.

Umstritten bleibt auch, ob die Attacke nun als versuchter Mord oder Totschlag einzustufen ist. Die Abgrenzung ist selbst für Juristen schwierig. Im Gesetz steht zu Totschlag nur: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.“ Der Mörder hingegen bekommt lebenslänglich. Bei ihm kommt gegenüber dem Totschläger noch etwas hinzu, was seine Tat besonders verwerflich macht – niedrige Beweggründe zum Beispiel oder besonders grausame Tatbegehung. Opferanwalt Thomas Kämmer ist der Auffassung, dass solche niedrigen Beweggründe vorliegen, weil die Tritte auf den Kopf den Vernichtungswillen des Täters bewiesen. Die Staatsanwaltschaft hält dies nicht für ausreichend. Der couragierte Mann aus Bayern, der Markus P. zu Hilfe kam, hat inzwischen einen Dankesbrief von Polizeipräsident Dieter Glietsch und eine Einladung zu einem Berlin-Wochenende erhalten.

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