zum Hauptinhalt

Gewalt und die Folgen: Wo die Polizei einfach so kontrollieren darf

ERST HAMBURG … Nach dem vermeintlichen Angriff auf das Hamburger Polizeirevier Davidswache auf der Reeperbahn hat die Polizei die Innenstadt zwischen Elbe, Hauptbahnhof und Rathaus zum Gefahrengebiet erklärt. Dort darf jeder verdachts- und anlassunabhängig kontrolliert werden.

ERST HAMBURG …

Nach dem vermeintlichen Angriff auf das Hamburger Polizeirevier Davidswache auf der Reeperbahn hat die Polizei die Innenstadt zwischen Elbe, Hauptbahnhof und Rathaus zum Gefahrengebiet erklärt. Dort darf jeder verdachts- und anlassunabhängig kontrolliert werden.

… BALD IN BERLIN?

In Berlin wäre dies jedoch in der Form nicht möglich, hieß es im Präsidium. Die Rechtslage gibt das nicht her. Geprüft wurden solche „Gefahrenzonen“ vor Jahren im Hinblick auf ein Messerverbot. Die Idee wurde nicht weiterverfolgt, da Berlin rein „kriminalgeografisch“ mit den vielen Zentren nicht geeignet sei. Berlin sei viel größer, es wäre ein „Flickenteppich“ entstanden. In Berlin gibt es lediglich sogenannte Kriminalitätsbelastete Orte (KBO). Diese werden nicht öffentlich gemacht, weil damit die Gefahr von Stigmatisierungen einzelner Kieze bestehe, sagte ein Experte. Eine Ausweisung dieser Orte würde zu Protesten nicht nur von Hauseigentümern führen, die einen Wertverlust ihrer Objekte befürchten, zudem würde in der Bevölkerung unnötig Angst geschürt.

GEFÄHRLICHE ORTE

Intern sind die etwa zwei Dutzend KBOs exakt festgelegt, mit einzelnen Straßennamen und den Hausnummern. Bekannte kriminalitätsbelastete Orte sind beispielsweise das Kottbusser Tor, die Spandauer Altstadt mit den Arcaden, der Hermannplatz sowie bestimmte U-Bahnhöfe der Linien 8 und 9. An diesen Orten darf die Berliner Polizei laut dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) anlassunabhängige Kontrollen machen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false