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Zu Beginn des Prozesses am Dienstag schwieg der Angeklagte.

© dpa/Fabian Sommer

Gewaltsamer Tod in Berlin: Schülerin an Rummelsburger Bucht getötet – Angeklagter schweigt im neuen Prozess

2021 war der Angeklagte wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt worden. Nun geht es im neuen Prozess um seine Schuldfähigkeit.

Zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht hat der mutmaßliche Mörder in einem neu aufgelegten Prozess geschwiegen. Der 43-Jährige werde sich derzeit nicht äußern, sagte einer der Verteidiger am Dienstag vor dem Landgericht Berlin. Der Angeklagte war von dem Gericht im März 2021 wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil teilweise aufgehoben. Zentrale Frage ist nun die Schuldfähigkeit des 43-Jährigen.

Dem ersten Urteil zufolge hatte der Deutsche die 15 Jahre alte Schülerin in der Nacht zum 5. August 2020 auf einem Brachgelände in der Nähe der Rummelsburger Bucht vergewaltigt und sie anschließend erwürgt. Die Jugendliche war dem ihr fremden Mann kurz zuvor auf dem S-Bahnhof Ostkreuz zufällig begegnet.

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Die Feststellungen zum Tatgeschehen an der Spreebucht bestätigte der BGH. Sämtliche Feststellungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite aber wurden vom BGH aufgehoben. Bei der Frage der Schuldfähigkeit des 43-Jährigen sei nicht ausreichend ein Zusammenspiel von Krankheit sowie Alkohol und Drogen berücksichtigt worden, beanstandete der BGH im November 2021.

Bei dem Mann war eine hirnorganische Persönlichkeitsstörung mit Impulskontrollstörungen festgestellt worden. Es sei in der neuen Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts auch zu prüfen, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist, so der BGH. (dpa)

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