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Berlin: Gewalttäter sitzt nun auch nach der Haft

Gericht verhängt erstmals Sicherungsverwahrung

Berlin - Erstmals konnte sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit einem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung durchsetzen. Gewaltverbrecher Roman M. muss auch nach Verbüßung der gegen ihn verhängten Strafe hinter Gittern bleiben, entschied am Dienstag das Landgericht. Insgesamt vier Gutachter hatten bei ihm einen Hang zu Gewalttaten gesehen. „Wir müssen befürchten, dass es wieder zu gewalttätigen Konfliktlösungen kommt“, hieß es im Urteil.

Der 45-jährige Schlosser hätte am 15. März seine Strafe verbüßt. Er hatte Ende 1996 seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Friedrichshain erwürgt. Im Sommer 1997 wurde er wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Zudem waren etwa vier Jahre Haft aus einer früheren Verurteilung wegen versuchten Mordes offen. M. hatte einem Kollegen einen glühenden Schürhaken in den Bauch gerammt. Ein DDR-Gericht hatte ihn 1986 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde M. entlassen und heiratete seine Jugendliebe. Als seine Frau acht Monate später mit ihm Schluss machte, tötete er sie. Im Gefängnis kam es zu Übergriffen auf Mitinsassen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ist bereits mehrfach mit Anträgen auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gescheitert – zumeist an der Hürde der „neuen Tatsachen“, die in der Haft erkennbar geworden sein müssen. Im Falle von M. aber sei es nicht auf „neue Tatsachen“ angekommen, befand das Gericht. Beim Urteil 1997 sei nach damaliger Gesetzeslage seine Unterbringung nicht möglich gewesen, da damals zwei Vorverurteilungen wegen schwerer Straftaten Voraussetzung gewesen seien. Dies sei ein Jahr später geändert worden. K. G.

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