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Gewaltverherrlichung: Anstiftung zum Mord

Die Hass-Rapper mordeten, zerstückelten und folterten hemmungslos auf ihrer CD. Bewährungsstrafen für Musiker von „Hirntot“

Kein böses Wort, keine harten Posen. Eher kleinlaut saßen die Rapper des Berliner Labels "Hirntot" vor ihren Richtern. "Wir wollten auffallen, haben nicht lange nachgedacht", meinte Björn D., der 24-jährige Produzent. Sei doch alles nicht ernst gemeint, sagte Tomasz M., ein 22-jähriger Schüler. Und Raphael B., ein 26-jähriger Student, erklärte: "Wir sind leider übers Ziel hinausgeschossen."

Die drei Angeklagten werden zu den sogenannten Hass-Hip-Hoppern gezählt. Vor drei Jahren nahmen sie CDs auf, in denen hemmungslos gemordet, gefoltert, gezündelt wird. Diese gewaltverherrlichenden Musiktexte brachten die jungen Männer gestern vor Gericht. Nach dem Urteil verschwanden sie schnell und kommentarlos.

Björn D. wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll außerdem 2000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Tomasz M. wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde zudem auferlegt, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und ein Anti-Gewalt-Seminar zu besuchen. Der dritte Angeklagte kam mit einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) davon. In seinem Fall ging es nur um eine Hass-CD.

Es ging ums Geschäft

Die Richterin fand für die Rapper deutliche Worte. Die fraglichen Texte seien "Futter für Amokläufer, die sich diese Bilder zueigen machen". Gewalt werde derart verherrlicht, dass die Beschreibungen strafrechtlich relevant sind. Es werde zu Straftaten und Volksverhetzung aufgefordert, öffentlich Straftaten angedroht, bedroht und beleidigt.

Die Rapper, die sich Blokkmonsta, Uzi und Schwartz nennen, hatten auf zwei CDs brutal, grausam und detailliert die Ermordung von Polizisten beschrieben. Eine weitere Produktion richtete sich gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn. Die SPD-Politikerin hatte Teile der Szene gegen sich aufgebracht, weil sie die Texte als pornografisch, gewaltverherrlichend und rassistisch bezeichnet hatte. Zudem ging es um einen "Hirntot"-Song, in dem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angezündet wird.

Für die Rapper sei es nicht um Politik, sondern ums Geschäft gegangen, urteilte der Ankläger. Sie wollten "möglichst schnell berühmt werden". Besondere Brutalität, um schnell an dicke Autos zu kommen. Der angeklagte CD-Produzent Björn D. wies darauf hin, dass er eine Psychotherapie begonnen habe. Beim Rappen gehe es außerdem nicht um Menschen, sondern um Fantasiewesen. "Aber die Beschreibung von Gewalt bleibt", hielt ihm der Ankläger vor. Erst vor vier Tagen wurden vier weitere CDs beschlagnahmt.

Kerstin Gehrke

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