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Mario K. verdeckt während seines Prozesses sein Gesicht mit einem Hefter. (Archivbild 2015)

© Foto: Patrick Pleul/dpa

Gitterstäbe aufgeschweißt: „Maskenmann“ scheitert bei Ausbruchsversuch aus JVA Tegel

Ein 52-Jähriger hat in der Nacht versucht, aus der JVA Tegel zu flüchten. Es handelt sich um „Maskenmann“ Mario K., der wegen Mordes einsitzt.

In der Haftanstalt Tegel ist es in der Nacht zu Montag zu einem Ausbruchsversuch gekommen. Ein 52-jähriger Insasse habe die Gitterstäbe seiner Zelle aufgeschweißt und sich an der Fassade der Anstalt hinabgeseilt, sagte ein Justizsprecher. „Heute Morgen um halb fünf Uhr haben unsere Beamten den Mann von der Fassade geholt. Er hat sich aus dem dritten Stock abgeseilt, nachdem er die Gitter aufschweißen konnte“, sagte er.

Der 52-jährige Häftling verbüßt eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes. Seit Oktober 2016 ist er in der JVA Tegel untergebracht. Nach Tagesspiegel-Informationen soll es sich bei dem Inhaftierten um den „Maskenmann“ handeln: Der Dachdecker Mario K. war 2015 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilt worden.

„Ich bin der Falsche"

Er soll 2011 einen Überfall auf eine Millionärsfamilie in Bad Saarow (Oder-Spree) verübt, dabei einen Wachmann niedergeschossen sowie 2012 auf spektakuläre Weise einen Banker am Storkower See entführt haben. K. selbst hatte die Taten stets bestritten und erklärt: „Ich bin der Falsche.“

K. nutzte für seinen Ausbruchsversuch aber kein Schweißgerät, sondern zerstörte die Gitter mit einem chemischen Schweißprozess, wie die Justizverwaltung mitteilte. Die von ihm genutzten Chemikalien stehen nicht auf der Liste der Anstalt für gefährliche Stoffe. Konkret nutzt K. die Thermitreaktion, wie sie auch beim Schweißen von Eisenbahnschienen eingesetzt wird.

Dabei werden die extrem hohen Temperaturen ausgenutzt, die entstehen, wenn Eisenoxid- und Aluminiumpulver gemeinsam entzündet werden. Die Hitze reicht dabei aus, um Metalle zu schmelzen. Kurios: Die für die Vollstreckung zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde von den Berliner Behörden am Montag nicht über den Ausbruchsversuch informiert.

Besonders gesicherter Haftraum

Ansonsten gab die Justizverwaltung Entwarnung. „Selbst wenn er sich hätte unentdeckt abseilen können, wäre ihm die Flucht nicht gelungen, weil wir dort mehrere Sicherheitsanlagen haben“, sagte ein Sprecher. Die Anstalt verfüge über einen Doppelzaun, eine Mauer und Stacheldraht. Nach dem Ausbruchsversuch sollte er zumindest den Montag in einem besonders gesicherten Haftraum verbringen. Diese Räume dienen dazu auszuschließen, dass Insassen sich selbst oder andere gefährden.

FDP-Innenexperte Marcel Luthe hingegen sagte, der Fall zeuge erneut vom „dramatischen Personalmangel“ in den Haftanstalten, der auch nicht durch die kosmetischen Maßnahmen der rot-rot-grünen Koalition gelöst werde. Der Justizvollzug müsse personell und finanziell in die Lage versetzt werden, jedem Insassen die volle Aufmerksamkeit zu widmen.

Erst Anfang Juli war ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Tegel getürmt: Der Serienvergewaltiger Christian B. kehrte von einem Ausgang aus der Sicherungsverwahrung nicht zurück. Er wurde nach knapp zehn Tagen von Fahndern in Charlottenburg festgenommen.

Zweifel an Schuld nie ganz ausgeräumt

Das Maskenmann-Verfahren war höchst umstritten, es gab bei den Ermittlungen zahlreiche Pannen. Zweifel an der Schuld von K. konnten nie ausgeräumt werden. Im Maskenmann-Prozess hatte das Landgericht geurteilt, K. habe versucht, durch die Entführung Lösegeld zu erpressen. Dabei gab es keine direkten Beweise und Zeugen, mit denen K. die Schuld nachgewiesen werden konnte.

Begleitet worden waren die Ermittlungen von Verwerfungen in der Brandenburger Polizei und direkter Einmischung der Polizeiführung. Kritische Beamte hatte bemängelt, dass entlastenden Hinweisen nicht nachgegangen und einseitig ermittelt worden sei. Daneben kritisierten sie, von Vorgesetzten behindert worden zu sein, Widersprüche zu prüfen.

Auch die Beamten bekamen es mit der Justiz zu tun. Erst im Mai 2019, vier Jahre nach dem Maskenmann-Prozess, ließ die Staatsanwaltschaft Cottbus den Vorwurf der Falschaussage gegen die Beamten und eine Sachverständige fallen.

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