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Berlin: Gläserne Verbraucher

Datenschützer ist alarmiert über Verstöße gegen Schutzbestimmungen

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix warnt vor einer unzumutbaren Belästigung der Bürger durch Werbematerialien und Müll-Mails. Die Privatwirtschaft stelle den Datenschutz inzwischen vor sehr viel größere Probleme als staatliche Stellen. Es sei mehr als ärgerlich, wenn sich im eigenen Briefkasten persönliche Anschreiben stapeln, die sich beim Öffnen als lästige Werbung entpuppen, sagte Dix. Ob Lotterie, Versandhäuser oder Weiterbildungsangebote – immer mehr Unternehmen schreiben potenzielle Kunden direkt an.

Die Adressen dazu können bei speziellen Adresshändlern gekauft werden, häufig enthalten sie zusätzliche Informationen: Alter, Einkommen und Telefonnummer machen eine Anschrift auf dem Adressmarkt wertvoller – bis zu 15 Euro werden dafür gezahlt. Diese Praxis ist üblich und nicht verboten. „Betroffene müssen dem Handel mit ihrer Adresse ausdrücklich widersprechen“, sagt Datenschützer Dix. Wer am Telefon außerdem von Umfragen und kommerziellen Anrufen belästigt wird, sollte sich Namen und Auftraggeber der Anrufer notieren und schriftlich eine Löschung aller gespeicherten Daten verlangen. „Am besten man bittet darum, auf der sogenannten Robinson-Liste eingetragen zu werden.“ Viele Unternehmen verpflichten sich freiwillig, an die auf dieser Liste eingetragenen Namen keine Werbung zu verschicken.

Der Berliner Fachjurist Daniel Wölky wies darauf hin, dass jedermann gegenüber allen Behörden, Unternehmen und Institutionen einen Auskunftsanspruch habe. Da Daten nur so lange gespeichert werden dürften, wie sie unbedingt erforderlich sind, empfiehlt der Rechtsanwalt, bei allen datenverarbeitenden Stellen regelmäßig eine Löschung zu beantragen.

Auch Verbraucherschützer warnen: Über die meisten Berliner dürften inzwischen bei mehr als 15 verschiedenen Firmen und Ämtern ganze Datensätze angelegt worden sein. „Jede Institution, mit der man einen Kaufvertrag hatte, speichert auch Daten“, sagt Dix. Wahre „Datensammelmaschinen“ seien Preisausschreiben, sie dienten vor allem dem Zweck, an Adressen potenzieller Kunden heranzukommen. Hier gelte es auf das Kleingedruckte zu achten: Häufig stimmt man mit seiner Unterschrift automatisch der Weitergabe seiner Adresse zu. Auch Kundenkarten, die mit Rabatten locken, helfen bei der Erstellung von Kundenprofilen: Supermarktketten wissen nach der regelmäßigen Nutzung einer solchen Payback-Karte, was der Verbraucher wann und wo eingekauft hat. Für noch gefährlicher hält der Datenschützer in diesem Zusammenhang Kreditkartengesellschaften: Häufig können die mit einer Geldkarte getätigten Transaktionen noch Monate später nachvollzogen werden.

Als besonders sensibel gelten unter Experten jedoch solche Daten, die Rückschlüsse auf die ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung, sexuelle Vorlieben, Gesundheit oder Gewerkschaftszugehörigkeit erlauben. Solche Informationen dürfen nach Auskunft von Dix nicht gesammelt und gespeichert werden. Gerade Personalchefs versuchten jedoch immer wieder zu erfahren, ob ein Bewerber etwa Mitglied einer Gewerkschaft ist. „Man sollte den eigenen Namen nicht überall hinterlassen“, rät Wölky. Dies gelte auch für staatliche Stellen. Hat die Polizei nach einem Ermittlungsverfahren eine Akte angelegt, gebe es Fristen, nach denen eine Löschung möglich ist, betonte Wölky. Der Datenschutzbeauftragte hält Anträge für Akteneinsichtsgesuche bereit, außerdem gibt er kostenlos Musterschreiben, mit denen eine Löschung der Daten verlangt werden kann, heraus.

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