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Glatt verboten: Salz gibt’s nur in Küchen und auf Hauptstraßen

Streusalz hilft gut gegen Glätte, aber schadet dem Stadtgrün. Deshalb ist es Privatleuten in Berlin streng verboten. Nur die BSR darf es verwenden - in einer ganz speziellen Mischung.

Klare Vorschrift

Laut Straßenreinigungsgesetz dürfen Privatleute Glätte nicht mit Salz bekämpfen. Wer Gehwege damit streut, riskiert bis zu 10000 Euro Bußgeld. Für Privatgrundstücke sieht das Naturschutzgesetz sogar bis zu 50000 Euro Strafe vor. Praktisch sind Bußgelder selten – aber die Schädlichkeit des Salzes ist klar erwiesen. Umweltsenator Michael Müller (SPD) mahnte deshalb jetzt noch einmal, das Verbot zu beachten.

Lange Wirkung

Salz reichert sich im Boden an, wird also über Jahre nicht abgebaut. In der Vegetationsperiode nehmen es Pflanzen und Straßenbäume auf – und können sich regelrecht daran vergiften. Laut Pflanzenschutzamt sind vor allem bei Ahorn, Linde und Rosskastanie deutliche Schäden wie braune Blattränder zu beobachten.

Gute Alternativen

Angesichts der Schäden durch Salz rät die Verwaltung, mit Splitt, Sand, Kies oder Sägespänen zu streuen. Empfehlenswert seien Streumittel mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Der Umweltverband BUND hat den Handel aufgefordert, Streusalz komplett aus dem Sortiment zu nehmen. Allerdings ist es nicht überall in Deutschland verboten.

Grosse Ausnahmen

In Berlin darf nur die BSR Salz streuen – und auch sie nur auf Hauptverkehrsstraßen und solchen mit BVG-Busverkehr. Die Streufahrzeuge versprühen Feuchtsalz, einen Mix aus körnigem Natriumchlorid (Kochsalz) und einer Kalziumchloridlösung. Dosiert wird möglichst sparsam per Bordcomputer.

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