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Glatteisunfälle: "Wechseln Sie doch die Straßenseite"

Glätteopfer haben oft Probleme, ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Beispielfall aus dem Extremwinter 2009/2010.

DER STURZ

Olaf G., 32, stürzt am 29. Januar 2010 auf der Badenschen Straße in Wilmersdorf – direkt vor einem Ärztehaus. Er verletzt sich am Knie und kann nicht mehr laufen. Da die Krankenhäuser aufgrund der vielen Glatteisunfälle überlastet sind, muss er sechs Wochen auf einen OP-Termin für die erlittene Kniegelenksverletzung warten. In dieser Zeit versorgt ihn seine Mutter. Keiner will für seine Schäden aufkommen.

DER PROZESS

Olaf G. klagt gegen den Eigentümer des Gebäudes und gegen den von diesem beauftragten Winterdienst auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die bestreiten, dass es den Unfall je gegeben hat. Olaf G. legt ärztliche Befunde vor, das Einsatzprotokoll des Roten Kreuzes, er hat auch zwei Zeugen. Es reicht dem Gericht nicht.

DAS URTEIL

Das Landgericht weist die Klage ab. Olaf G. treffe ein überwiegendes Mitverschulden, so der Richter – G. hätte die Straßenseite wechseln können und müssen. Dafür, dass der Weg auch dort vereist gewesen sei, habe er keinen Beweis erbracht. Ulrich Wimmer, Sprecher der Berliner Zivilgerichte, will das Urteil nicht kommentieren, räumt aber ein, dass die Beweisfragen in solchen Verfahren sehr schwierig seien. „Wenn man sieht, dass es eine Gefahr gibt, die durch die Pflichtverletzung eines anderen entstanden ist, ist man nicht aus der Eigenverantwortung entlassen“, so Wimmer. Man müsse dann alles tun, um einen Schaden abzuwenden. fk

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