zum Hauptinhalt

Berlin: Gleichberechtigung: Sekretärin gesucht: Mann fühlt sich diskriminiert

Das Bewerbungsschreiben war schlampig und fehlerhaft formuliert. Den Job zu bekommen, war damit so gut wie aussichtslos.

Das Bewerbungsschreiben war schlampig und fehlerhaft formuliert. Den Job zu bekommen, war damit so gut wie aussichtslos. Trotzdem will der offenbar unlustige Bewerber jetzt kassieren: 12 000 Mark fordert er von der Firma, die eine Sekretärin gesucht und dabei versäumt hatte, die Stellenanzeige geschlechtsneutral zu formulieren. Damit sei er diskriminiert worden, argumentiert jetzt der abgelehnte Bewerber, laut Bewerbungsschreiben ein Freiherr, und klagt deshalb vor dem Arbeitsgericht. Das Gesetz sieht in solchen Fällen einen finanziellen Ausgleich vor.

Beworben hatte sich der Freiherr mit wenigen Zeilen. Er sei ein Organisationstalent und werde den Laden in Schwung bringen, schrieb er - nicht ganz fehlerfrei. Deutlich sei zu erkennen gewesen, dass diese Bewerbung nicht wirklich ernst gemeint war, sagt der Anwalt der Firma, Winfried Schubeis-Dobler. Für die Spedition begann nach der für sie wegen der unzureichenden Bewerbung folgerichtigen Ablehnung aber der Ärger, der jetzt auch teuer werden kann.

Dass die Stellenanzeige nicht geschlechtsneutral formuliert war, sei ein Versehen gewesen, dass passieren kann, wenn ein Betrieb nur hin und wieder Mitarbeiter per Annonce suche, argumentiert der Anwalt. Und bei der gesuchten Sekretärin für die Geschäftsleitung habe das Unternehmen einfach nicht daran gedacht, dass die Stelle nach dem Gesetz auch für einen Sekretär angeboten werden muss - selbst wenn es nur selten welche gibt.

Ist die Anzeige nicht geschlechtsunabhängig formuliert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinem Benachteiligungsverbot. In Paragraf 611 heißt es: "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme, insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, ... nicht wegen seines Geschlechts benachteiligen." Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Benachteiligungsverbot, kann der betroffene Bewerber eine "angemessene Entschädigung" verlangen. Von der Spedition will der Freiherr jetzt drei Monatsgehälter kassieren - insgesamt 12 000 Mark. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht findet noch im März statt.

Ob es eine übliche Methode ist, Stellenanzeigen systematisch nach Fehlern bei der Formulierung zu durchforsten und dann auf eine "angemessene Entschädigung" zu klagen, konnte das Arbeitsgericht nicht sagen. Darüber gebe es keine Statistik. Auch in der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen kannte man solche Fälle bisher nicht.

Vor Jahren nutzten findige Anwälte nicht zulässige Formulierungen von Kollegen in den Gelben Seiten aus, um Kasse zu machen. Ein Berliner Anwalt hatte 1997 gleich stapelweise Abmahnungen an die "verehrten Kolleginnen und Kollegen" geschickt, wenn diese in der Telefonbuch-Ausgabe "Schwerpunkte" angegeben hatten. Werben dürfen die Anwälte aber nur mit "Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten", der bloße "Schwerpunkt" ist verboten. Die Abgemahnten mussten meist zahlen. "Einfacher lässt sich kaum Geld verdienen", sagte ein Anwalt damals. Das könnte bei falsch formulierten Bewerbungen auch heute noch gelten.

Zur Startseite