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Berlin: Gleicher Lohn in Ost und West - nur manche sind gleicher

Trotz der geltenden 100-Prozent-Regelung im öffentlichen Dienst wird in beiden Stadthälften noch unterschiedlich viel verdientSigrid Kneist Nach Auffassung von Finanzsenator Peter Kurth wäre ein Streik im Berliner öffentlichen Dienst unverhältnismäßig. Allerdings habe er den Eindruck, "dass die ÖTV sehr wohl weiß, was Berlin trotz der knappen Kassen in der Vergangenheit geleistet hat, um zu Lohngerechtigkeit im öffentlichen Dienst zu kommen", sagte Kurth gestern im "Inforadio".

Trotz der geltenden 100-Prozent-Regelung im öffentlichen Dienst wird in beiden Stadthälften noch unterschiedlich viel verdientSigrid Kneist

Nach Auffassung von Finanzsenator Peter Kurth wäre ein Streik im Berliner öffentlichen Dienst unverhältnismäßig. Allerdings habe er den Eindruck, "dass die ÖTV sehr wohl weiß, was Berlin trotz der knappen Kassen in der Vergangenheit geleistet hat, um zu Lohngerechtigkeit im öffentlichen Dienst zu kommen", sagte Kurth gestern im "Inforadio". Denn in Berlin seien die 100 Prozent auch für die Ost-Berliner öffentlichen Arbeiter und Angestellen Realität. "Insofern glaube ich, dass die ÖTV darauf achten wird, die Berlinerinnen und Berliner durch Streikmaßnahmen nicht noch zusätzlich zu belasten", sagte Kurth.

Berlins ÖTV-Landesvorsitzende Susanne Stumpenhusen hatte am Vortag auf eine entsprechende Frage betont, dass die Gewerkschaft "sehr verantwortungsbewusst über ihre Streikstrategie" entscheiden werde. Auch der Berliner DAG-Chef Hartmut Friedrich hatte gesagt, dass die tarifliche Besonderheit Berlins bei einem Streik gewürdigt werde.

Bereits 1995 hatte der Berliner Senat beschlossen, von 1996 an auch den Ost-Berliner Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 100 Prozent Lohn und Gehalt zu zahlen. Für diesen tarifpolitischen Alleingang war Berlin damals aus den öffentlichen Arbeitgeberverbänden ausgeschlossen werden. Doch Gleichheit besteht in Berlin trotzdem nicht. Denn in Fragen des Weihnachts- und Urlaubsgeldes sowie der Arbeitszeit und der Altersversorgung gelten weiterhin die Regelungen für die neuen Bundesländer. Beamte erhielten weiter das Ost-Gehalt, da die Besoldung unter Bundesrecht fällt.

Für Bundesbehörden im Ostteil der Stadt gilt bei Neueinstellungen der gesamte Osttarifvertrag, nach dem die Einkommen 86,5 Prozent des Westniveaus betragen. Die Beschäftigten, die von Bonn nach Berlin wechselten und deren Dienststellen jetzt im Ostteil der Stadt sitzen, erhalten allerdings weiterhin 100 Prozent. Dafür sorgt die Bestandsschutzregelung im Umzugstarifvertrag. Der Bundestag löste die allgemeine Tariffrage auf seine Weise: Er benannte den im Westteil liegenden Reichstag als Hauptdienststelle, folglich erhielten auch die Beschäftigten, deren Schreibtisch im Ostteil steht, das Westgehalt. Völlig problemfrei sei die Frage auf der Ebene der Bundesministerien nur im Hause von Innenminister Schily gelöst, heißt es bei der ÖTV, da dieses komplett im Westteil der Stadt angesiedelt sei.

Auf Landesebene gibt es ebenfalls Bestandsschutzregelungen: Denn in den vergangenen Jahren zogen viele Senatsverwaltungen in den Ostteil. Dies kann aber auch kuriose Wendungen nehmen. Wer einst vom Ostteil der Stadt mit seiner Dienststelle in den Westen wechselte und dann zunächst 100 Prozent verdiente, musste nach einem erneuten Umzug in den Osten wieder mit dem reduzierten Einkommen vorlieb nehmen, während sein von vornherein im Westen eingestellter Kollege weiterhin das volle Gehalt erhielt.

Im Berliner öffentlichen Dienst gibt es also drei Tarife: die vollen 100 Prozent nach den Regelungen für den Westen; 100 Prozent mit den Einschränkungen bei den Sonderleistungen, der Arbeitszeit und der Altersversorgung für die Landesbeschäftigten in Ost-Berlin sowie den reinen Tarif Ost. In einer in den Ostteil umgezogenen Senatsamtsstube könnten also Menschen sitzen, die nach drei verschiedenen Regelungen bezahlt würden: Der Westler, der in den Osten gewechselt ist; der Angestellte, der erst nach dem Umzug eingestellt wurde, sowie ein Beamter, der ebenfalls erst am Ost-Berliner Dienstsitz verbeamtet wurde.

Verwirrend ist auch die Entwicklung der Netto-Einkommen: Da die Ost-Berliner Beschäftigten noch weniger in die zusätzliche Altersversorgung VBL einzahlen müssen, liegen im Landesdienst die monatlichen Ost-Netto-Einkommen bei gleichem Bruttoverdienst über den West-Einkommen. Beispielsweise erhält ein verheirateter Ost-Berliner bei einem Einkommen von rund 4100 Mark nach BAT Vc mit 2450 Mark gut 110 Mark mehr als sein West-Berliner Kollege. Allerdings sind nach ÖTV-Angaben auch die Ansprüche bei der Altersversorgung geringer, da weniger Beiträge eingezahlt werden.

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