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Glücksspielmonopol: Berlins Lottoläden müssen umgebaut werden

Hiobsbotschaft für die Lotto-Läden in der Hauptstadt: Das Landgericht hat angeordnet, dass in den rund 1000 Berliner Annahmestellen Lottoscheine und Süßwaren voneinander getrennt werden müssen. Dies verpflichtet die Betreiber zu erheblichen Umbaumaßnahmen.

Das seit Anfang 2008 bestehende Glücksspielmonopol hat gravierende Folgen für die privaten Betreiber von Lotto-Annahmestellen. Nach Informationen von "Morgenpost Online" erließ das Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin. Demnach müssten die rund 1000 Lotto-Annahmestellen in der Hauptstadt künftig das Angebot von Glücksspielen und Süßwaren trennen, was zum Teil erhebliche Umbaumaßnahmen für die meist kleinen Betreiber nach sich zöge.

Das Verfassungsgericht hatte 2006 das Glücksspielmonopol nur für zulässig erklärt, wenn die staatlichen Lottofirmen effektiv die Spielsucht bekämpfen. Im Glücksspielstaatsvertrag sind daher allerlei Auflagen für die Länder verankert. Dort ist auch die Entscheidung des Landgerichts einzuordnen. Die Klassenlotterie Berlin wollte das Verfahren nicht kommentieren. Man habe aber juristische Schritte dagegen eingeleitet, hieß es. (pb/ddp)

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