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Berlin: Grapscher im Dienstzimmer

Zu Kolleginnen war ein Polizist besonders nett. Jetzt wurde er wegen sexueller Nötigung verurteilt

Dienstliche Nähe schafft Kontakte. Und freundliche Worte sind bekanntlich gut fürs Betriebsklima. Doch ein Polizeikommissar bildete sich auf kleine Zettel-Botschaften einer Kollegin wie „Viele Grüße und viel Spaß bei der Arbeit“ erheblich mehr ein. Monatelang war er hinter ihr her, nannte sie „mein Sonnenschein“ und „Traumfrau“. Sie ging nicht darauf ein. Er nahm sich, was sie nicht wollte. Sie zeigte den Grapscher an. Anders als eine andere Kollegin, bei der es mit dem Polizeikommissar von der Direktion 3 einen ähnlichen Vorfall gegeben haben soll.

Kerzengerade saß der in zweiter Ehe verheiratete Steffen M. gestern auf der Anklagebank. Sein Verteidiger sagte zu Beginn des Prozesses, dass der Angeklagte die Vorwürfe einräume. Dann aber will der 40-jährige M. die Sache doch etwas relativieren. „Ich habe sie vor einem Schrank in den Arm genommen, wir haben uns geküsst, ich habe ihre Pobacken berührt.“ Es sei aber nur dazu gekommen, „weil ich in einer Fehleinschätzung von ihrer Zustimmung ausgegangen bin.“ Von dem Widerstand, den die 24-Jährige leistete, war in seiner Aussage erst einmal nicht die Rede. Auch nicht davon, dass er sie gegen den Schrank schubste, dass er seine Hände auch unters T-Shirt wandern ließ, er dann mit beiden Händen den Kopf seiner Kollegin griff und sie gegen ihren Willen küsste. Der Verteidiger bat um eine kurze Pause. Danach legte M. ein umfassendes Geständnis ab.

An jenem Tag im April vergangenen Jahres starrte er die 24-jährige Kollegin kurz vor Feierabend an. „Ich habe mich verliebt“, offenbarte er ihr. Sie blieb abweisend. Wie früher, als er sie „Traumfrau“ nannte. Ihre Zettelchen seien ohne Belang gewesen. Viele andere Mitarbeiter der Dienststelle habe sie auf diese Art freundlich gegrüßt. „Plötzlich kam er um den Schreibtisch herum, hielt meine Hände fest, drückte mich gegen den Schrank.“ Als er sie zum zweiten Mal küssen wollte, konnte sie ihn wegschubsen. In einer SMS schrieb er dann: „Sei mir nicht böse, danke, schmeckt nach mehr.“ Eine 37-jährige Polizistin sagte im Prozess, M. sei ein freundlicher Kollege gewesen, zu Frauen ein sehr freundlicher. Zwar sei er kein Schürzenjäger, „aber er kann auch anders“. Vor drei Jahren habe er auch sie begrapscht. „Er hat mir an die Brust gefasst, ich habe ihm eine geknallt.“ Der Richter nickte: „Richtig so.“ Am Rande des Prozesses sprachen andere Polizistinnen von einer „hohen Dunkelziffer“ ähnlicher Vorfälle.

Für Steffen M. ging es nun um seine berufliche Existenz. Die Mindeststrafe wegen sexueller Nötigung liegt im Normalfall bei einem Jahr Haft. Bei einer Strafe ab einem Jahr gibt es für Beamte keine Möglichkeit, im Dienst zu bleiben. Doch anders als die Staatsanwältin ging der Richter von einem minder schweren Fall aus und verhängte eine Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem erlegte er dem Polizeikommissar, der wegen der Vorwürfe versetzt worden war, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.

Kerstin Gehrke

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