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Berlin: Grüne fordern Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Altfälle

Berliner Praxis solle "weicher" werden, doch Innenverwaltung sieht keinen HandlungsbedarfAmory Burchard Die Bündnisgrünen haben einen Vorstoß gegen die Berliner Praxis in der "Altfall"-Regelung für Asylsuchende unternommen. Die Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte Staatssekretär Rüdiger Jakesch (CDU) in der Innenverwaltung jetzt in einem offenen Brief auf, tausenden Asylsuchenden eine befristete Aufenthaltsbefugnis und damit Chance auf einen legalen Arbeitsplatz in Berlin zu geben.

Berliner Praxis solle "weicher" werden, doch Innenverwaltung sieht keinen HandlungsbedarfAmory Burchard

Die Bündnisgrünen haben einen Vorstoß gegen die Berliner Praxis in der "Altfall"-Regelung für Asylsuchende unternommen. Die Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte Staatssekretär Rüdiger Jakesch (CDU) in der Innenverwaltung jetzt in einem offenen Brief auf, tausenden Asylsuchenden eine befristete Aufenthaltsbefugnis und damit Chance auf einen legalen Arbeitsplatz in Berlin zu geben. Die Berliner Auslegung der Altfall-Regelung ermögliche dies sonst für nur 30 Familien. Die übrigen seit vielen Jahren hier mit Duldung lebenden Ausländer seien ungewollt von Sozialhilfe abhängig. Dies belaste die öfffentlichen Kassen und bringe die Betroffenen in eine ausweglose Lebenssituation, sagte gestern der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Hartwig Berger. Für Asylbewerber, deren Anträge noch nicht entschieden oder die trotz einer Abschiebung nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, gibt es die sogenannte "Altfall-Regelung": Wenn sie bis zu einem Stichtag sieben bis zehn Jahre legal und straffrei in Deutschland gelebt haben und selber für ihren Unterhalt sorgen können, sollen sie zunächst eine befristete Aufentshaltsbefugnis und später ein Bleiberecht bekommen. Ein Beschluss der Innenminister-Konferenz (IMK) vom November 1999 hat den Ländern eine Reihe von Ausnahmen für "besondere Härtefälle" eröffnet. Wenn Asylbewerber in früheren Jahren gearbeitet haben und eine Arbeitslosigkeit am neuen Stichtag (19. November) unverschuldet ist, sollen sie trotzdem eine befristete Aufenthaltsbefugnis erhalten.

Die Innenverwaltung reagierte gestern ablehnend. "Wir halten uns an den Beschluss der IMK", sagt Sprecherin Isabelle Kalbitzer. Auf arbeitsrechtliche Regelungen, nach denen Arbeitsämter den Antragstellern bestimmte Stellen verweigern, habe der Innensenator keinen Einfluss. Auch an die von den Grünen geforderte "weiche Auslegung" des IMK-Beschlusses hinsichtlich der Erteilung von befristeten Aufenthaltsbefugnissen - mit denen die Asylbewerber leichter Arbeit bekommen - werde nicht gedacht. Allerdings habe Senator Eckart Werthebach der Ausländerbeauftragten Barbara John vor einigen Tagen angeboten, seiner Verwaltung Härtefälle vorzustellen.

Die Grünen erläuterten bereits gestern Fälle, für die sie sich stark machen. Ein Beispiel: Eine 22-jährige Angolanerin kam 1989 als ehemaliges Straßenkind nach Berlin. Sie lebte in einer kirchlichen Einrichtung, besuchte die Schule und konnte eine Ausbildung als Krankenpflegehelferin machen. Sie sollte übernommen werden. Das Arbeitsamt verweigerte ihr eine Arbeitserlaubnis - es gebe zu viele bevorrechtigte Bewerber auf eine solche Stelle. Am Stichtag lebte die Frau deshalb gezwungenermaßen von Sozialhilfe und erhält deshalb keine Aufenthaltsbefugnis. In diesem und in ähnlichen Fällen sei es unmenschlich, den Asylsuchenden eine Zukunft in Deutschland zu verwehren, sagen die Grünen. Sie würden "seelisch zu Krüppeln" gemacht. Aus der Innenverwaltung heißt es, die Grünen brauchten nicht auf eine Antwort zu warten. "Auf offene Briefe antworten wir grundsätzlich nicht", sagt Sprecherin Kalbitzer.

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