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Berlin: Grüne wollen Sarrazins Kopf, aber noch nicht den Rücktritt

Die Grünen im Abgeordnetenhaus wollen das Unrechtsbewusstsein der Senatoren schärfen. Im Visier haben sie Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD).

Die Grünen im Abgeordnetenhaus wollen das Unrechtsbewusstsein der Senatoren schärfen. Im Visier haben sie Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). „Das hat es noch in keinem Bundesland gegeben, dass gegen eine zentrale Figur der Regierung vermutlich Anklage erhoben wird, aber trotzdem gibt es keine Konsequenzen“, sagte Fraktionschef Volker Ratzmann. Gemeint sind die Ermittlungen im Zuge der TempodromAffäre. Vermutlich im September wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie gegen Sarrazin und andere Beschuldigte (Ex-Senator Peter Strieder und Wirtschafts-Staatssekretär Volkmar Strauch, beide SPD) Anklage erheben wird. Sollte gegen ihn Anklage erhoben werden, dann müsse Sarrazin zurücktreten.

Ratzmann attestiert Sarrazin ein „ziemlich verlottertetes Rechtsbewusstsein“. Der Grünen-Politiker hat in der Verfassung von Baden-Württemberg den Passus der „Ministeranklage“ entdeckt. Wenn zwei Drittel der Abgeordneten im Stuttgarter Landesparlament sich einig sind, kann der Staatsgerichtshof angerufen werden und ein Minister gegebenenfalls aus dem Amt gehoben werden. Das Gesetz sei für Berlin so „nicht tauglich“, er wolle aber trotzdem eine Diskussion über das Konzept anzetteln. Er fragt: „Warum ist es in Berlin nicht möglich, dass ein beschuldigter Senator sein Amt ruhen lässt?“ Tatsächlich sieht die Berliner Verfassung das nicht vor. Es könne aber nicht angehen, so der Fraktionschef weiter, dass Mitarbeiter von Landesbetrieben schon wegen eines Untreueverdachts gekündigt werden, dies für ihre Chefs nicht gelte: „Da wird mit zweierlei Maß gemessen.“

Ratzmann sieht in Berlin eine „zugespitzte Situation“ und fordert zusätzliche Instrumentarien, um Senatoren unter Druck zu setzen. Bislang zeigt sich Finanzsenator Sarrazin unbeeindruckt von den Grünen-Vorwürfen, und hat alle Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tempodrom zurückgewiesen. oew

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