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Berlin: Grundstücksbesitzer sollen sich am Straßenbau beteiligen SPD und PDS wollen in Kürze ein Beitragsgesetz vorlegen

Für Anwohner in Siedlungsgebieten und kleinen Straßen kann es teuer werden

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wenn Straßen neu entstehen oder ausgebaut werden, sollen die Bürger künftig zur Kasse gebeten werden. Genauer gesagt: Die anliegenden Grundstückseigentümer müssen sich an den Kosten der Baumaßnahme beteiligen. Auf Grundlage eines „Straßenausbaubeitragsgesetzes“, das nach Aussage des PDS-Abgeordneten Michail Nelken „im Prinzip fertig ist“. Der SPD-Landes- und Fraktionschef Michael Müller bestätigte, dass die Koalitionspartner vor einer Einigung stehen. Es könnte, wenn alles gut geht, vor der Sommerpause beschlossen werden.

Nur Berlin und Baden-Württemberg haben ein solches Gesetz noch nicht. Überall sonst in Deutschland müssen Eigentümer und auch Pächter zahlen, wenn die angrenzende Straße verbessert, umgebaut oder neu hergestellt wird. Um ein paar Beispiele zu nennen: Ein alter Kiesweg in einer Stadtrandsiedlung weicht einer asphaltierten Wohnstraße; eine bestehende Straße erhält einen Bürgersteig, eine Beleuchtung oder einen Entwässerungskanal. Oder eine rumpelige Kopfsteinpflasterstraße bekommt eine leise Decke. In diesen Fällen will der Senat die Anrainer voraussichtlich zu 40 bis 80 Prozent an den Kosten beteiligen. Bei Durchgangsstraßen wird der Anteil geringer, bei Anliegerstraßen höher sein. Je nachdem, wie groß der private Vorteil an der öffentlichen Investition ist.

Der jeweilige Straßenausbaubeitrag soll von den bezirklichen Tiefbauämtern festgesetzt werden. Wenn die Rechnung ins Haus flattert, müssen die Anlieger wohl „bis zu zehn Euro pro Quadratmeter Grundstück“ zahlen, schätzt Nelken. Er warnt vor übertriebener Aufregung. Die Siedlungsgebiete am Stadtrand, vor allem im Ostteil, deren Bewohner das lange geplante, ständig verschobene Gesetz fürchten, werde es am wenigsten treffen. „Das wenige Geld, das die Bezirke für den Straßenbau haben, wird doch eher in der Innenstadt eingesetzt.“

Die Ausbesserung von Schlaglöchern und andere, überfällige Reparaturen muss die öffentliche Hand auch in Zukunft allein finanzieren. Und koalitionsintern wird überlegt, bedrohlich hohe Beiträge notfalls zu stunden. SPD und PDS wollen mit dem neuen Gesetz keine Sozialfälle produzieren. Die Eigentümer von Mietshäusern dürfen Straßenausbaubeiträge auch nicht auf die Mieten umlegen. Es wäre trotzdem ein Wunder, wenn sich nicht auch in Berlin die Verwaltungsgerichte mit strittigen Einzelfällen befassen werden. In den anderen Bundesländern und Kommunen gibt es schon dutzende Urteile, in denen festgelegt ist, was der Staat nicht auf die Bürger abwälzen darf.

Zum Beispiel ist die Erneuerung eines Bürgersteigs, wenn der alte noch einigermaßen in Ordnung ist, nicht beitragspflichtig. Das gilt auch für den Ersatz eines schäbigen Straßenbelags durch ein dekoratives Pflaster. Die Kommune darf auch nicht einen neuen Radweg in Rechnung stellen, wenn dadurch ein Gehweg wegfällt. Außerdem sind die Anlieger nur verpflichtet, Mindeststandards zu finanzieren, aber keine Luxusprojekte. Offen ist noch, ob den unmittelbar betroffenen Bürgern ein besonderes Mitspracherecht eingeräumt wird. Geklärt werden muss auch, wie mit den Kleingärtnern umgegangen wird, die ihre Parzelle in der Regel nur gepachtet haben.

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