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Berlin: Gültig

Es muss nicht unbedingt ein Kreuz im Kreis sein. Aber es sollte.

Ein Kreuz sagt mehr als viele Worte, wenn es in einem der dafür vorgesehenen Kreise auf dem Wahlzettel gemacht wird. Aber auch Kreative und Menschen mit Hang zum Besonderen können gültig wählen – vorausgesetzt, ihr Wille ist klar erkennbar. Für Zweifelsfälle bekommen die Wahlhelfer in den Wahllokalen eine Liste, die so ziemlich alle denkbaren Fälle klärt. Erlaubt ist beispielsweise, . . .

1: einen Wahlvorschlag anzukreuzen und andere Vorschläge auf der Liste mit negativen (!) Äußerungen zu bezeichnen.

2: sein Kreuz zwischen zwei Wahlvorschlägen zu machen, wenn der Schnittpunkt des Kreuzes klar in einem Feld liegt.

3: nichts anzukreuzen, aber einen Wahlvorschlag aus der Liste aufzuschreiben.

4: einen Wahlvorschlag anzukreuzen und den Stimmzettel zusätzlich mit Sprüchen oder Bildchen zu verzieren.

5: nichts anzukreuzen, aber in einem Feld einen Haken zu machen.

Die Wahlhelfer müssen auch unterstrichene Vorschläge oder einen Kringel um die Listennummer werten. Möglich ist auch, den angekreuzten Kreis zusätzlich auszumalen oder die ganze Liste bis auf eine Position wegzustreichen . Aber wer am Sonntagabend nicht allzu lange auf das Wahlergebnis warten will, macht am besten ein ganz normales Kreuz im Kreis.obs

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