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Berlin: „Gutachten ist juristisches Geschwätz“ Neuer Streit um Tempodrom-Anklage

Der stellvertretende CDUFraktionschef Michael Braun will keine Prognose abgeben, ob es in Sachen Tempodrom zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Senator Peter Strieder, Finanzsenator Thilo Sarrazin und Staatssekretär Volkmar Strauch kommen wird. „Wer das versucht, ohne alle Beweismittel zu kennen, ist nicht seriös“, sagte Braun.

Der stellvertretende CDUFraktionschef Michael Braun will keine Prognose abgeben, ob es in Sachen Tempodrom zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Senator Peter Strieder, Finanzsenator Thilo Sarrazin und Staatssekretär Volkmar Strauch kommen wird. „Wer das versucht, ohne alle Beweismittel zu kennen, ist nicht seriös“, sagte Braun. Auch das „bestellte Gutachten“ der PDS-Abgeordnetenhausfraktion, in dem der Rechtswissenschaftler Felix Herzog (Humboldt-Universität) die Beschuldigten vom Vorwurf der Untreue freispricht, sei nur „juristisches Geschwätz“.

In diesem Gutachten kommt der Strafrechtler Herzog zum selben Ergebnis wie die Anwälte Sarrazins und Strieders, aber auch die Justiz- und Haushaltspolitiker von SPD und PDS. Das Vermögen der Investitionsbank Berlin (IBB), das für Rettungsaktionen zugunsten des Tempodroms genutzt wurde, sei getrennt vom Landeshaushalt. Solche „Nebenhaushalte“ mit eigener Finanzhoheit führten zwangsläufig zu Einnahmen und Ausgaben, die von der parlamentarischen Kontrolle abgekoppelt seien. Wenn die Staatsanwaltschaft dies nicht berücksichtige, blende sie „entscheidende Entwicklungen der letzten Jahrzehnte aus, die dazu geführt haben, dass auf Bundes- und Landesebene zahlreiche rechtlich verselbstständigte Institutionen außerhalb der Haushalte agieren“. Herzog streitet nicht ab, dass diese „Flucht aus dem Budget“ finanzpolitisch problematisch ist. Aber die Staatsanwaltschaft überschreite ihre Kompetenzen, wenn sie daraus einen „individuellen Strafbarkeitsvorwurf“ konstruiere. Auch einen Verstoß gegen die Verfassung kann er nicht erkennen.

Die Grünen kritisieren diese Auffassung, die auch Sarrazin vertritt, als verfassungswidrig. Öffentliche Betriebe dürften nicht „zum Aushebeln des parlamentarischen Budgetrechts zweckentfremdet“ werden. Der FDP-Rechtsexperte Christoph Meyer bezeichnete den so genannten Bankbeitrag der IBB, auf den die Tempodrom-Gelder angerechnet wurden, als „juristische Grauzone“. Er rechnet mit einer Anklage. za

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