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GUTER RAT IST TEUER: Wo das Steuergeld landet

Das Abgeordnetenhaus hat festgelegt, dass die Senatsverwaltungen externe Gutachten und Beratungsdienste ab einem Auftragswert von 10.000 Euro öffentlich machen müssen.

Das Abgeordnetenhaus hat festgelegt, dass die Senatsverwaltungen externe Gutachten und Beratungsdienste ab einem Auftragswert von 10.000 Euro öffentlich machen müssen. Eine Auswahl aus dieser Legislaturperiode:


100.000 Euro
zahlt der Senat an die Berliner Energieagentur, damit die das Energiekonzept Berlin 2020 erarbeitet.

34.000 Euro kostet ein Gutachten durch eine Beratungsgesellschaft zur Modernisierung der Berliner Verbraucherzentrale.

500.000 Euro kostet der Einsatz externer Berater, die die Senatsjustizverwaltung bei der Planung der neuen Justizvollzugsanstalt Heidering beraten.

60.000 Euro kosten die von der Senatsgesundheitsverwaltung beauftragte externe Evaluation der zentralen Fachstelle für Suchtprävention und die wissenschaftliche Begleitung des Bundesmodells zur Hepatitis-Vorsorge.

40.000 Euro
kostet ein von der Senatssozialverwaltung beauftragtes Gutachten „zur Umsetzung und Messung der Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern“. lvt

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