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Berlin: Häftling geflohen: Bewacherin wartete vor der Toilettentür Verurteilter Dealer war auf Ausgang am Ku’damm Frauenbeauftragte bestand auf weiblichem Personal

Ein Schwerverbrecher ist am Donnerstagabend bei einem Ausgang aus dem Toilettenfenster des Cafe Kranzlers entkommen. Begleitet wurde der 1972 geborene Ismail F.

Ein Schwerverbrecher ist am Donnerstagabend bei einem Ausgang aus dem Toilettenfenster des Cafe Kranzlers entkommen. Begleitet wurde der 1972 geborene Ismail F. nur von einer Frau, einer Sozialarbeiterin der Justizvollzugsanstalt Tegel. Die Frau hatte vorher nicht die Herrentoilette inspiziert, ob dort ein Fenster ist. Vor zwei Jahren hatte Justizsenatorin Schubert nach einem identischen Fall – ein lediglich von einer Frau begleiteter Vergewaltiger entkam durch das Toilettenfenster eines Einkaufszentrums – angekündigt, dass künftig männliche Gefangene nur noch von männlichen Aufsehern begleitet werden dürfen. „Das soll in Zukunft nicht mehr vorkommen“, hatte Schubert im Juni 2003 vor der Presse versprochen. „Ab sofort bekommt deshalb jeder Gefängnisinsasse bei einem solchen Ausgang grundsätzlich einen Mann an die Seite gestellt“ – so die Senatorin.

Gehalten hat dieses Versprechen nicht lange. Denn auf Protest der Frauenvertretung war diese Verschärfung wieder rückgängig gemacht worden. Dies bestätigte die Sprecherin der Senatorin, Juliane Baer-Henney gestern. Unter dem „Gleichstellungsgedanken“ sei das als bedenklich empfunden worden“, begründete die Justizsprecherin dies. Öffentlich gemacht worden sei dies nicht.

„Ein mittelschwerer Skandal“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamten gestern, andere Polizisten spotteten über die „Einfalt“ der Justiz. Die Behörde kündigte Disziplinarmaßnahmen gegen die Sozialarbeiterin an. Unklar ist, ob der Häftling Helfer hatte und ob er spontan die angebotene Nachlässigkeit nutzte oder diese geplant hatte.

Ismail F. war am 11. Februar 1998 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, „wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Weitere Angaben machte die Justiz nicht, unklar ist deshalb, wieso F. zu einer derart hohen Strafe verurteilt worden ist. Selbst den Namen des Entwichenen nannte die Justiz nicht.

Da Ismail F. bereits seit seiner Festnahme Anfang 1997 in Untersuchungshaft gesessen hatte, durfte er nach Justizangaben im Jahr 2003 erstmals begleitet die JVA Tegel verlassen. Dabei soll er noch von einem Justizbeamten begleitet worden sein, hieß es. Am Donnerstag durfte der 33-Jährige Ismail F. zum fünften Mal das Gefängnis verlassen. Um 13 Uhr fuhr er mit der Sozialarbeiterin mit der U-Bahn in die City und besuchte dort zuerst seinen Anwalt. Danach begab sich der Häftling nach Justizangaben zu einem Bummel über den Kurfürstendamm. Dies ist im Rahmen der Vorbereitung auf das Haftende durchaus üblich. Der Spaziergang endete im Cafe Kranzler an der Ecke Joachimstaler Straße. Um 17.15 Uhr sagte F., dass er auf die Toilette müsse, danach ward er nicht mehr gesehen. Als F. nicht mehr zurückkehrte, rief die Sozialarbeiterin die Polizei. Doch die Fahndung blieb bis gestern vergeblich. Hand- oder Fußfesseln trug der Gefangene nicht.

Vor zwei Jahren hatte Justizsenatorin Schubert die Verschärfung der Ausführbedingungen explizit mit der weiblichen Unfähigkeit begründet, Herrentoiletten auf Fluchtmöglichkeiten zu inspizieren. „Das Terrain“ hatte Schubert damals die Herrentoiletten genannt. Auch gestern sagte Justizsprecherin Baer-Henney, „dass die Justizangestellte ja nicht mit auf die Herrentoilette konnte.

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