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Haftstrafe: "Rocky" muss ins Gefängnis

Der ehemalige Boxweltmeister Graciano Rocchigiani zieht seine Berufung zurück. Der einschlägig Vorbestrafte muss wieder ins Gefängnis wegen einer Trunkenheitsfahrt im Mai 2005.

Frankfurt (Oder) - Sein Rechtsanwalt nahm am Mittwoch die Berufung gegen ein Urteil vom Dezember 2005 zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts Frankfurt (Oder) sagte. Eine Begründung habe es nicht gegeben. Die Berufungsverhandlung war eigentlich für Donnerstag angesetzt gewesen. Damit sei die vom Frankfurter Amtsgericht wegen Trunkenheit am Steuer verhängte Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung rechtskräftig. Die Akten gingen jetzt zur Staatsanwaltschaft, die Rocchigiani in den nächsten Wochen zum Haftantritt laden werde.

Der 42-Jährige war im Mai 2005 von der Polizei in der Frankfurter Innenstadt am Steuer seines Wagens mit 1,68 Promille ertappt worden. Der Ex-Boxer mit dem Spitznamen "Rocky" hatte nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in einer Frankfurter Kneipe Bier getrunken und sich anschließend ins Auto gesetzt. Zu jener Zeit stand er noch unter Bewährung wegen einschlägiger Vorstrafen. Deswegen habe das Amtsgericht die erneute Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen können, hieß es in der Urteilsbegründung.

Noch ist offen, ob auch frühere Bewährungsstrafen widerrufen werden. Der Ex-Boxer war nach zwei Bewährungsstrafen 1997 und 1999 von zusammen zwölf Monaten bereits im November 2000 wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden. Daraufhin wurde damals auch die Bewährung widerrufen. "Rocky" musste Anfang 2002 ins Gefängnis, wurde aber nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe im November 2002 entlassen. Die Reststrafe von vier Monaten setzte das Amtsgericht Tiergarten auf drei Jahre zur Bewährung aus. (tso/ddp)

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