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Berlin: Haftstrafen nach Hetzjagd

Rechtsradikale hatten mehrere Türken attackiert

Die Gruppe suchte regelrecht die Auseinandersetzung mit Ausländern: Nach mehreren rassistischen Übergriffen in einer Nacht wurden zwei der Rechtsextremisten gestern wegen gefährlicher Körperverletzung, Volksverhetzung, Landfriedensbruchs und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Nico R. muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Gegen Michael H. ergingen zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die beiden 25-Jährigen müssen zudem insgesamt 8000 Euro Schmerzensgeld an einen mit einer Baseballkeule und Fäusten misshandelten Türken zahlen.

Ausgangspunkt der ausländerfeindlichen Übergriffe war das Britzer Baumblütenfest im April 2003. Aus einer mehr als 20 Männer und Frauen starken rechtsextremistischen Truppe heraus wurden am Abend Ausländer beschimpft. Nico R. hatte seine Baseballkeule dabei. Eingeritzt war das Zeichen seiner Gesinnung: Das Wort „Hass“ mit nachempfundenen SS-Runen. Später fuhr die Gruppe fuhr zu einem Treffpunkt für Rechte in Rudow. Auf dem Weg grölten die Rechten Nazi-Lieder und fremdenfeindliche Parolen, Nico R. warf eine Flasche in Richtung einer Gruppe junger Türken. Die Gruppe zog weiter, am U-Bahnhof Rudow traf sie erneut auf vermeintliche Ausländer. „Rauf da“, brüllte Nico R. Die Angreifer umzingelten einen damals 19-jährigen Türken. R. schlug mit der Faust zu. Die Baseballkeule fiel ihm aus der Hand. Sie wurde von einem Jugendlichen aus der Truppe aufgehoben, der zum brutalen Schlag auf den Kopf des Opfers ausgeholt haben soll. Der inzwischen 21-jährige Täter steht ab heute vor Gericht.

Der junge Türke war mit einer Platzwunde am Kopf, die genäht werden musste, ins Krankenhaus gekommen. Unter den psychischen Folgen leidet er bis heute. Die Polizei nahm damals 19 Männer und sechs Frauen fest. Alle kamen nach ihrer Vernehmung wieder frei. Das ganze Ausmaß der nächtlichen Angriffe soll erst nach und nach ermittelt worden sein. R. und H. hatten sich im Prozess geständig gezeigt. Sie wollen inzwischen auf Abstand zur rechten Szene gegangen sein. Ein dritter Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Er war an den Hetztiraden, nicht aber an den Gewalttätigkeiten beteiligt. K. G.

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