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Berlin: Halter steht unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Für den Staatsanwalt ist es ein klarer Fall: "Pogos" erstes Opfer war ein Pudel, sein letztes ein Kind. Nach der Version von "Pogos" Besitzer hingegen war eher der Terrier das Opfer und sein Biss gewissermaßen Notwehr.

Für den Staatsanwalt ist es ein klarer Fall: "Pogos" erstes Opfer war ein Pudel, sein letztes ein Kind. Nach der Version von "Pogos" Besitzer hingegen war eher der Terrier das Opfer und sein Biss gewissermaßen Notwehr. "Pogo wurde zuerst von dem Pudel angegriffen", beteuert Thomas Sch. im Landgericht. Und auch das verletzte Kind sei an dem Vorfall mit seinem Kampfhund nicht ganz unschuldig gewesen, schließlich habe der Junge bei einer Schneeballschlacht mit seinen Freunden den vorbeikommenden Hundebesitzer zufällig getroffen. "Da ist Pogo los und hat ihn gebissen."

An jenem Dezembertag verbiss sich "Pogo" zum letzten Mal in ein anderes Geschöpf. Der "Kampfhund" wurde eingeschläfert, sein Besitzer sitzt seitdem in Moabit in Untersuchungshaft. Beim Prozessauftakt am Montag benötigt der Staatsanwalt dann im Gerichtssaal zunächst einige Minuten, um die Vorwürfe gegen den arbeitslosen Tierpfleger chronologisch zu ordnen: Fahren ohne Fahrausweis, heißt es in zwei Fällen. Außerdem versuchter Diebstahl, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung. . .

Der Angeklagte lebt von der Sozialhilfe, er wohnt in Tempelhof, aber nicht allein: Thomas Sch. hält sich zwei Katzen, ein Meerschweinchen, eine Ratte und zwei "American Staffordshire Terrier". Als seine Hündin "Daya" wirft, leben zeitweise acht Hunde in der Wohnung. Er sei eben schon als Jugendlicher ein Tierliebhaber gewesen, der mit Menschen "nicht so klarkomme". "Vor allem nicht mit Ausländern", sagt Thomas Sch. und legt seinen glatt rasierten Kopf zur Seite.

Ein eher gespanntes Verhältnis pflegt der 30-Jährige auch zu den Kontrolleuren der BVG. Als er am 28. Mai 1998 wieder einmal ohne Fahrausweis auf dem U-Bahnhof Ullsteinstraße erwischt wird, hat er allerdings Pogo und Daya im Schlepptau. "Hol dir doch meine Personalien, wenn du dich traust!" soll Thomas Sch. gedroht haben, während er die Hunde an der Leine hin- und herschüttelte. "Die Tiere wurden rasend vor Wut", gab ein Fahrgast zu Protokoll. Weil sich dem gefährlichen Trio niemand ernsthaft entgegen stellen wollte, konnte Thomas Sch. zunächst entkommen.

Auch diesen Vorfall hat der Angeklagte in ganz anderer Erinnerung: Er habe wie auch schon früher seine Personalien "völlig ohne Stress" aufgeben wollen, als plötzlich mehrere Polizisten auf dem Bahnsteig mit ihren Waffen "herumfuchtelten" und ihn bedrohten. Den Angriff sah Thomas Sch. offenbar als die beste Verteidigung. "Ich wollte mich und meine Hunde schützen", sagt der ehemalige Sonderschüler. Schließlich sei ja bekannt, dass Polizeibeamte auf Kampfhunde nicht sonderlich gut zu sprechen seien.

Als Thomas Sch. seine beiden Tiere am 7. Dezember in der Nähe der Tempelhofer Schule spazieren führte, hatte das Bezirksamt über den bissigen Rüden - drei Vorfälle waren bekannt geworden - längst den Maulkorb- und den Leinenzwang verhängt. Den 30-jährigen Halter scherte das Gebot nicht. Noch heute erklärt er im Gerichtssaal über das inzwischen eingeschläferte Tier: "Der Hund ist ja ziemlich brav und beißt auch keine Leute."

Auch, wenn Thomas Sch. zuweilen eine eigene Sicht der Dinge pflegt, soll sich eine seiner Versionen noch am ersten Prozesstag bestätigen. Der Richter nämlich scheint mit dem Angeklagten gar nicht "klarzukommen". "Ihnen möchte ich nicht begegnen: weder als Mensch noch als Tier!" explodiert der Jurist und schnauzt dann den Angeklagten an: "Von wegen Tierliebe: Als Hund wäre ich jetzt erschossen!" Thomas Sch. rechtfertigt sich nicht. Er reagiert auf den Ausbruch des Richters eher verwundert: "Aber Sie kennen mich doch gar nicht!"

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