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Berlin: Hamburger Krawalle: Reiseverbote waren nicht möglich Polizei wusste, dass Autonome

zur Demonstration fahren wollten

Die Berliner Polizei hatte keine gerichtsfeste Möglichkeit, 250 autonome Krawallmacher an der Reise zur Eröffnung der Wehrmachtsausstellung in Hamburg zu hindern. Das habe eine erste Prüfung ergeben, sagte am Donnerstag Peter Fleischmann, der Sprecher der Berliner Innenverwaltung. Er weist damit den Vorwurf des Hamburger CDUBürgerschaftsabgeordneten Karl-Heinz Warnholz zurück, die Berliner Polizei hätte etwas tun können, um die Randale der Berliner Autonomen am vergangenen Wochenende in Hamburg zu verhindern. „Der Vorwurf geht ins Leere“, sagte Fleischmann.

Der Berliner Polizei sei durchaus bekannt gewesen, dass etwa 200 Leute aus der autonomen Szene nach Hamburg fahren wollten. Offenbar gab es auch den notwendigen Informationsaustausch mit der Hamburger Polizei. Doch die von dem Hamburger CDU-Abgeordneten verlangten Reiseverbote habe die Polizei nicht verhängen können, sagte Fleischmann. Jemanden vorab in Gewahrsam zu nehmen sei nur statthaft, wenn die Polizei sicher sein könne, dass er plant, eine Straftat zu begehen. Und das muss die Polizei auch gerichtsfest glaubhaft machen können. Könne die Polizei kriminelle Planungen und Vorsätze nicht nachweise, begehe sie Freiheitsberaubung im Amt, sagte Fleischmann. Das gleiche gelte für Meldeauflagen, die polizeilich angeordnet werden können: Wenn jemand vom Polizeipräsidenten verpflichtet wird, sich zum Beispiel gleichzeitig mit der Eröffnung der Wehrmachtsausstellung in Hamburg auf einem Berliner Polizeiabschnitt zu melden und seinen Ausweis mitzubringen.

Meldeauflagen und Reiseverbote sind in den vergangen Jahren öfter erfolgreich angeordnet worden, um Hooligans von Randale im Umfeld von Fußballstadien abzuhalten. Voraussetzung war, das gewaltbereite Fußballfans der Polizei schon einmal aufgefallen waren. Nachdem bei der Fußballweltmeisterschaft 1998 der französische Polizist Daniel Nivel von einem deutschen Hooligan lebensgefährlich verletzt und zum Krüppel geschlagen worden war, änderte der Bundestag zur Europameisterschaft im Jahr 2000 das Passgesetz. Seither sind auch Reisebeschränkungen durch polizeiliche Auflagen leichter möglich. wvb.

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