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Berlin: Handschellen für den „Präsidenten“

Mit der Festnahme von Mahmoud Al-Z. gelang der Polizei ein Schlag gegen die Organisierte Kriminalität

Ein Spezialeinsatzkommando der Berliner Polizei hat gestern Abend einen der bekanntesten Kriminellen der Stadt in einem spektakulären Einsatz festgenommen. Gegen 18.30 Uhr klickten in der Rudower Stubenrauchstraße die Handschellen bei Mahmoud AlZ., dem so genannten „Präsidenten“ – es ging um Drogenhandel im ganz großen Stil. Der Präsident saß mit einer bislang nicht identifizierten Person in einem Kleinwagen, der von den Spezialisten in einer Überraschungsaktion gestoppt worden war.

Mit dem 39 Jahre alten „Präsidenten“ wurden zeitgleich in ganz Berlin vier weitere Angehörige des kriminellen türkisch-libanesisch-kurdischen Milieus festgenommen. Ein Richter hatte zuvor Haftbefehle wegen Rauschgifthandels und -schmuggels gegen die Mitglieder der international operierenden Bande erlassen.

Als weiteres Bandenmitglied wurde der 36-jährige Heitham M. aus Schöneberg verhaftet, dessen Familie in den vergangenen Jahren wegen einer mit Schusswaffen geführten Familienfehde mit dem verfeindeten Clan C. in die Schlagzeilen kam. Dabei war bisher in beiden Familien mit Hassan M. (1996) und Bassam A. (Herbst 2004) je ein Toter zu beklagen.

Wegen der Drogengeschäfte des Präsidenten-Clans hatte das Berliner Landeskriminalamt im vergangenen Jahr eigens die Sonderkommission „Haram“ gebildet. Bereits im November wurden mit einem Doppelschlag sieben Bandenmitglieder festgenommen, nachdem sie zuvor Rauschgift aus den Niederlanden nach Berlin gebracht hatten. Dabei wurden 25 Kilogramm Haschisch, drei Kilo Kokain und ein halbes Kilo Heroin in Berlin, Frankfurt und Dänemark sichergestellt. Mehrere hochwertige Tatfahrzeuge wurden beschlagnahmt. Unter den Tätern befand sich auch der 33-jährige Ahmad Abou-K., der bis Ende 2003 eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen Rauschgifthandels verbüßt hatte. Abou-K. galt bereits 1998 als „rechte Hand“ des „Präsidenten“ und musste dann die längste Strafe absitzen. Mahmoud Al-Z. konnte damals nur wegen Beihilfe verurteilt werden – zu lediglich 2,5 Jahren Haft. Seit Verbüßung der Strafe war der „Präsident“ wieder frei. Obwohl er wissen musste, dass die Polizei ihn beobachtete, zog er einen Drogenhandel im großen Stil auf. „Ein durchschlagender Erfolg, jetzt haben wir auch die Köpfe der Bande“, sagte gestern ein leitender Ermittler. An dem Einsatz waren mehr als 100 Polizisten beteiligt. Mahmoud Al-Z. gehört nach polizeilichen Erkenntnissen zu den Chefs des türkisch-libanesisch-kurdischen Milieus, das in Berlin etwa 4000 Personen umfasst. Wegen seiner ungeklärten Staatsangehörigkeit konnte der „Präsident“ nie abgeschoben werden, auch nicht, als er im Zusammenhang mit Drogenhandel 1998 verurteilt wurde (siehe Kasten). Auch die Spezialeinheit „Ident“ der Berliner Polizei biss sich an Mahmoud Al-Z. die Zähne aus. Im Jahr 2003 gelang es zwar, dessen türkischen Wurzeln als Mahmut U. nachzuweisen, bevor der „Präsident“ aber abgeschoben werden konnte, erlebten die Ermittler ihr Fiasko: Die türkischen Behörden bürgerten das Clan-Oberhaupt einfach aus – in die Staatenlosigkeit. Damit ist eine Abschiebung nicht mehr möglich, selbst Bundesinnenminister Otto Schily ist bei seinen Bemühungen, die Türkei umzustimmen, bislang gescheitert. Derzeit verfügt der „ Präsident“ über eine Duldung.

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