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Berlin: Hartes Urteil: Nazi-Band ist kriminelle Vereinigung

Kammergericht spricht die drei Mitglieder von „Landser“ schuldig. Gegen den Vorsitzenden Richter des Verfahrens wird ermittelt

Von Frank Jansen

Das Kammergericht hat gestern die drei Mitglieder der rechtsextremen Berliner Rockband „Landser“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Delikte verurteilt. Der Sänger der Gruppe, Michael R., muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Der Schlagzeuger Christian W., erhielt ein Jahr und zehn Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Bassist André M. kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Damit wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine braune Band wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Michael R. sei der „Rädelsführer“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Wolfgang Weißbrodt, in der Urteilsbegründung. „Er war das Herz der Band“, betonte Weißbrodt, „und die Band sollte auf die Jugend Deutschlands einwirken, um Hass und Emotionen zu schüren.“ „Landser“ hatte in den Liedtexten gegen „Nigger“, Juden, Linke und andere Feindbilder gehetzt, zur Vergiftung des Kreuzberger Trinkwassers sowie zum Sturm auf den Bundestag aufgerufen und Jesus als „Judenschwein“ bezeichnet. In Tateinheit mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung seien Michael R. und die Mitangeklagten auch der Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, der Billigung von Straftaten, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie der Beschimpfung religiöser Bekenntnisse schuldig, sagte der Richter. Die Angeklagten und die zum Urteil gekommenen Neonazis hörten mit verschränkten Armen zu.

Überraschend folgte der 2. Strafsenat weitgehend dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Diese hatte das Gericht aufgefordert, „Schneid“ zu zeigen und die Band als kriminelle Vereinigung einzustufen. Das Kammergericht hatte diesen Anklagepunkt Anfang 2003 abgewiesen. Die Bundesanwaltschaft konnte sich jedoch mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof durchsetzen. Als der Prozess im Juni begann, standen die Musiker auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht.

Der Prozess hat möglicherweise unangenehme Folgen für Richter Weißbrodt. Nach Informationen des Tagesspiegels ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen ihn wegen des Verdachts, er habe ein Dienstgeheimnis verraten. Weißbrodt hatte im September sinngemäß dem Anwalt von Michael R. telefonisch mitgeteilt, es stehe ein Polizeieinsatz bei einem Neonazi-Treffen bevor, R. solle die vom Gericht verhängte Kontaktsperre zu bestimmten Neonazis beachten. Der Senat hatte R. verboten, sich mit den anderen Angeklagten und zwei weiteren Rechtsextremen zu treffen. Als die Polizei am 20. September die Teilnehmer der Jahresversammlung der Neonazigruppe „Vandalen“ in Köpenick kontrollierte, sagte ein Szene-Anführer, man habe die Beamten erwartet. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Unbekannt ein. Da die Polizei den Anruf Weißbrodts beim Verteidiger von R. mitgehört hatte, geriet der Richter ins Visier der Ermittler. Die Bundesanwaltschaft stellte einen Befangenheitsantrag, den der Strafsenat ablehnte. Weißbrodt reagierte gestern unwirsch: Der Vorwurf sei „völliger Unsinn“.

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