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Die Zahl der Zwangsumzüge von Hartz-IV-Empfängern wegen zu hoher Kosten für Miete und Heizung ist in den vergangenen zwei Jahren zurückgegangen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Hartz-IV-Mieten: Senat beschließt höhere Mietzuschüsse

Der Berliner Senat hat höhere Obergrenzen bei Mieten von Hartz-IV-Empfängern beschlossen. Zudem ist die Zahl der Zwangsumzüge wegen zu hoher Mietkosten in den letzten zwei Jahren zurückgegangen.

Von Sabine Beikler

Ab März gibt es für Hartz-IV-Empfänger vom Senat etwas mehr Geld für Miete und Heizung. Der Senat beschloss am Dienstag neue „Richtwerte für angemessene Mieten“. Einem Single-Haushalt werden statt bisher 415 Euro monatlich künftig 423 Euro, einem Haushalt mit Eltern und zwei Kindern werden 683 Euro statt bisher 669 Euro erstattet. In Berlin leben rund 315 600 Bedarfsgemeinschaften. Die Mehrkosten bezifferte Sozialsenator Mario Czaja (CDU) auf jährlich 1,3 Millionen Euro.

Czaja sagte, mit der 2012 in Kraft getretenen Wohnaufwendungenverordnung sei ein jahrelanger Stillstand bei den Richtwerten beendet worden. „Die Zahl der Umzüge ist um mehr als 70 Prozent gesunken“, sagte Czaja. Im Vorjahr waren es 419 Umzüge wegen zu hoher Mieten bei Hartz-IV-Empfängern, 2011 waren es noch 1313 Umzüge.

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