zum Hauptinhalt
Aktenberge. Die Jobcenter müssen die Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern jetzt nach einer neuen Rechtsgrundlage berechnen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Hartz IV: Mieterverein: Senat trennt Arm und Reich

Auch die neue Regelung des Senats zur Übernahme der Wohnungskosten ist nach Auffassung des Mietervereins nicht rechtmäßig. Außerdem kritisiert er die Grenzwerte als viel zu niedrig.

Die neue Regelung des Senats zur Übernahme der Mietkosten von Hartz-IV-Empfängern ist nach Ansicht des Berliner Mietervereins nicht rechtmäßig. Außerdem seien die Richtwerte für die Miete viel zu gering angesetzt, sagte gestern der Geschäftsführer des Mietervereins, Rainer Wild. Rund 70 000 Hartz-IV-Haushalte haben seinen Angaben zufolge auch nach den neuen Grenzwerten zu teure Wohnungen. „Die Sparpolitik des Senats wird auf dem Rücken der wirtschaftlich Schwächsten ausgetragen“, sagte Wild. Damit werde erneut eine Stadtentwicklungspolitik unterstützt, die Arm und Reich voneinander trennt. Der Mieterverein beruft sich auf eine Studie des Topos-Forschungsinstituts. Rund 310 000 Haushalte in Berlin beziehen Leistungen nach Hartz IV. Der Senat hatte Anfang April nach einer Vorlage von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) die neue „Wohnaufwendungsverordnung“ beschlossen.

Anders als zuvor werden jetzt bei der Berechnung der Kostenübernahme unter anderem die Quadratmeterpreise nach dem Mietspiegel, die Größe des Mietshauses und die Art der Heizung berücksichtigt. In der alten „AV Wohnen“ gab es nur einen Grenzwert für die Bruttowarmmiete unabhängig von der Größe der Wohnung und der Höhe der Nebenkosten. Die Verordnung musste ersetzt werden, da das Bundessozialgericht sie als nicht rechtmäßig bezeichnet hatte. Umstrittene Bescheide über Mietkosten waren in den vergangenen Jahren der Hauptgrund für Verfahren. Auch jetzt gehen Sozialrichter von weiteren Klagen aus. Sollten diese sich jedoch gegen die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung richten, wird diese nicht vom Sozialgericht, sondern direkt in der nächsten Instanz, dem Landessozialgericht im Potsdam, überprüft werden. Nach Wilds Angaben ist auch das neue Konzept nicht schlüssig, da der Senat nur Mieten in einfachen Wohnlagen berücksichtigt habe. Außerdem gebe es in der Stadt gar nicht ausreichend Wohnungen in diesem Segment. Der Mietspiegel sei als Berechnungsgrundlage nicht ausreichend, da er aktuelle Entwicklungen bei Preissteigerungen von Neuvermietungen nicht abbilden könne.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false