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Hartz IV: Wohnkosten à la Berlin

Der Senat will die Fristen der Übernahme von Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger kürzen. Soziale Vorteile sollen aber erhalten bleiben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Übernahme der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger wird vom Senat noch vor der Sommerpause geändert. Auch deshalb, weil der Bund auf eine kürzere Frist drängt, in der die Kosten von Unterkunft und Heizung voll übernommen werden. Bundesweit gelten sechs Monate, Berlin zahlt aber ein volles Jahr.

Schon 2007 hatte der Landesrechnungshof diese großzügige Vorschrift als rechtswidrig bezeichnet. Berlin entstehe dadurch ein jährlicher Schaden „in zweistelliger Millionenhöhe“. Auch der Bundesrechnungshof sprach von einem Verstoß gegen Bundesrecht. Jetzt wird der Senat auf die Kritik reagieren. Zumal der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages die Bundesregierung aufgefordert hat, „bezüglich des Landes Berlin auf die Kostensenkungsfrist hinzuwirken“. Die Sozialverwaltung des Senats sieht das gelassen. „Wir warten mal ab, wie diese Einwirkung aussieht“, sagte Sprecherin Katina Schubert.

Ausnahmeregelungen sollen erhalten bleiben

Auch die SPD-Sozialexpertin Ülker Radziwill verteidigte die „bewährte Regelung“ zugunsten der Hartz-IV-Empfänger. Selbstverständlich müsse die Neuregelung, die der Senat im Juli beschließen werde, gesetzeskonform sein. Wie das zu erreichen sei, werde aber in Ruhe geprüft. Einig sind sich SPD und Linke schon, dass Alleinerziehende mit mehreren Kindern, über 60 Jahre alte Hilfeempfänger, Schwerkranke und Behinderte auch künftig alle Miet- und Heizungskosten auf Dauer erstattet bekommen. „Diese Ausnahmen bleiben“, sagte Radziwill. In der Linksfraktion wird sogar erwogen, die Richtwerte für „angemessene Brutto-Warmmieten“, die den anderen Hartz-IV-Empfängern nach der Jahresfrist zustehen, wegen stark gestiegener Mietnebenkosten zu erhöhen. Angebliche Mehrkosten, die wegen der Berliner Besonderheiten entstehen, muss der Senat nicht an den Bund erstatten. Der Rechnungshof habe im zuständigen Fachausschuss eingeräumt, dass die vom Arbeitsministerium genannte Zahl von 30 Millionen Euro nicht haltbar sei, sagte die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Merkel. Eine Rückzahlungsforderung sei nicht ernsthaft im Gespräch.

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