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Berlin: Hassprediger darf nicht bleiben

Gericht stärkt Ausländerbehörde: Ausweisung war rechtens

Das Verwaltungsgericht hält die Ausweisung eines Predigers der Kreuzberger Mevlana-Moschee für rechtmäßig. Es wies jetzt den Antrag des 59-jährigen Jakup T. auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. Das Gericht schloss sich damit der Auffassung der Ausländerbehörde an, die dem Imam Hetzreden gegen Deutsche und Rechtfertigung von Selbstmordattentaten vorwirft und seine Ausweisung angeordnet hat. Trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts ist mit einer sofortigen Abschiebung nicht zu rechnen. Der türkische Prediger wird nach Auskunft seines Anwalts Rüdiger Jung noch am heutigen Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht ebenfalls aus. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sieht durch den Gerichtsbeschluss die Rechtsauffassung der Innenverwaltung bestätigt.

Die Ausländerbehörde hatte T. vorgeworfen, er habe im Juni bei einer Kundgebung in Kreuzberg Selbstmordattentäter verherrlicht. Yakup T. habe Allahs Gnade erbeten „um der Märtyrer willen, die ihr Blut im Irak vergießen, um der Lämmer willen, die gestern und heute in Jerusalem und Bagdad ihr Leben lassen“. Zudem habe T. im November in einer Predigt der Mevlana-Moschee unter anderem behauptet, Deutsche seien nutzlos. Bekannt wurden die Äußerungen Yakup T.s durch einen teilweisen Mitschnitt der Predigt, der in der ZDF-Sendung „Frontal“ gesendet wurde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendierte die Islamische Föderation, die die Moschee betreibt, den Prediger von der Tätigkeit als Imam.

Auch das Gericht sah es als erwiesen an, dass T. in seinen Reden Gewalt verherrlicht und den „Grundkonsens des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen erheblich gestört“ habe. Dass der Mann seit nunmehr 33 Jahren in Deutschland lebt, spreche nicht gegen die Ausweisung. T.s Anwalt Jung hält den Beschluss für nicht überzeugend. Er kritisiert vor allem, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten lediglich auf einem Fernsehbeitrag basieren. Die Originaltonbänder hätten nicht vorgelegen, da sich das ZDF weigere, diese aus Quellenschutzgründen herauszugeben.

Auch in anderen Bundesländern wurde in den letzten Wochen hart gegen so genannte Hassprediger vorgegangen. In Baden-Württemberg haben die Behörden einen 37-jährigen Ägypter, der in Neu-Ulm zu Gewalttaten aufgerufen hatte, abgeschoben. In Bremen wurde einem 43-jährigen Prediger aus Ägypten die Wiedereinreise untersagt.

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