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Berlin: Hauptbahnhof: Architekt klagt gegen die Bahn

Gerkan fordert Baustopp ­ Zeitplan gefährdet

Die Klage des Hamburger Stararchitekten Meinhard von Gerkan droht die termingerechte Fertigstellung des Berliner Hauptbahnhofs zu verhindern. Der Architekt fordert nicht nur einen Baustopp der von seinem Auftraggeber veränderten Deckenkonstruktion, sondern auch den Rückbau veränderter Bereiche, so die Pressestelle des Berliner Landgerichts.

Der Streit zwischen dem Architekten, dessen Büro von Gerkan, Marg und Partner 1993 den Zuschlag für den Hauptbahnhof erhielt, und der Bahn schwelt bereits seit drei Jahren. Damals hatte die Bahn das Glasdach des 700 Millionen Euro teuren Bauwerks kurzerhand um mehr als 100 Meter verkürzt, um den geplanten Fertigstellungstermin vor der Gleisverschwenkung im Juni 2002 zu halten. Ein aus Sicht der Architekten unnötiger Schritt. Der Bahnhof würde in dieser Form zum „Torso“, heißt es auf der Website des Hamburger Architekturbüros.

Zum endgültigen Bruch kam es, als die Bahn dann auch die gewölbeartige Dachkonstruktion der unteren Halle mit Deckenplatten abhängte. „Tonnengewölbe prägen die im Tunnel gelegene Bahnsteighalle des Fernbahnhofs“, heißt es in der Baubeschreibung. Die Charakteristik der Kreuzgewölbedecke werde auch auf der darüber liegenden Ebene fortgeführt. Tageslicht sollte so bis zu den unteren Bahnsteigen gelangen.

Meinhard von Gerkan erklärte im RBB-Inforadio, die Bahn habe mit einer eingezogenen „08/15-Decke alles zunichte gemacht“. Dies sei „gegen unseren ausdrücklichen Einspruch“ geschehen. Nach dem Entwurf hätten die Bahnhofshalle und die Etagen einen „kathedralenartigen Charakter“ erhalten sollen, „mit einer indirekten Beleuchtung, um diese schmuddelige Lichtsoße, wie man sie in U-Bahnen antrifft, zu vermeiden“. Verhandlungen seien nicht möglich gewesen. Bahnchef Hartmut Mehdorn habe selbst den Klageweg empfohlen.

Die Pressestelle des Berliner Landgerichts bestätigte gestern, dass dort die Klage des Architekten bereits am 18.April eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen 16 O 240/05 geführt wird. Vorwurf des Klägers sei, die Deckenkonstruktion sei nicht entsprechend den Plänen erfolgt. Deren Bau solle deshalb eingestellt, bereits erfolgte Konstruktionen wieder abgebaut werden. Gegenwärtig sei das Gericht bei der schriftlichen Beweisaufnahme. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.

Bei der Bahn will man sich zu dem Rechtsstreit und seinen möglichen Konsequenzen nicht äußern. Aus Bahnkreisen verlautete, dass man auch weiterhin von einer termingerechten Fertigstellung ausgeht. Der Hauptbahnhof soll am 28. Mai nächsten Jahres in Betrieb gehen. Die bisher unzulängliche Anbindung an das Berliner Nahverkehrsnetz sowie die von der Bahn beschlossene, zeitgleiche Abkoppelung des Bahnhofs Zoologischer Garten vom Fernverkehr haben bei Politikern, Wirtschaftsorganisationen und Fahrgastverbänden zu erheblichen Protesten geführt. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit hatte allerdings kürzlich nach einem Treffen mit Mehdorn erklärt, dass er keine Chancen mehr sehe, die Bahn zu einer Änderung ihrer Pläne zu bewegen.

Rainer W. During

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