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Hauptbahnhoferöffnung: Urteil im Prozess um Amoklauf erwartet

Ein heute 17-jähriger Schüler stach im Mai vorigen Jahres wahllos auf zahlreiche Menschen ein und verletzte acht von ihnen lebensgefährlich. Mehrere Gutachten attestieren dem Täter eine verminderte Steuerungsfähigkeit durch Alkohol.

Berlin - Im Prozess um den Amoklauf eines Jugendlichen bei der Eröffnungsfeier zum Hauptbahnhof wird heute vor dem Landgericht Berlin das Urteil verkündet. Die Anklage war von 37-fachem Mordversuch und Körperverletzung ausgegangen.

Staatsanwalt und Verteidigung hatten in dem nichtöffentlichen Verfahren auf versuchten Totschlag plädiert und Jugendstrafen von siebeneinhalb Jahren beziehungsweise "nicht mehr als sechs Jahren" Haft beantragt. Den Anträgen liegt ein Gutachten zugrunde, wonach dem damals 16-Jährigen die "Arg-und Wehrlosigkeit" der Opfer nicht bewusst und seine Steuerungsfähigkeit durch Alkohol erheblich vermindert war.

Dem heute 17-jährigen Schüler wird vorgeworfen, am Ende der Feierlichkeiten im Mai vorigen Jahres im Regierungsviertel betrunken auf zahlreiche Besucher wahllos eingestochen und dabei acht Menschen lebensgefährlich verletzt zu haben. Sechs Personen sollen Verletzungen durch Faustschläge erlitten haben. Viele Opfer mussten zudem bangen, mit dem Aids-Virus infiziert worden zu sein, weil ein Betroffener unter der Immunschwächekrankheit litt. (tso/ddp)

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