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Berlin: Hauptstadt ins Grundgesetz: Text umstritten Neuer Vorschlag

kommt Berlin entgegen

Eine kurze Hauptstadtklausel soll ins Grundgesetz. Darauf hat sich eine Projektgruppe verständigt, die im Auftrag der Föderalismuskommission darüber berät. Vorgesehen ist nun die Formulierung: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Dies müssen Bundestag und Bundesrat noch beschließen.

Mit ihrem Textvorschlag setzt sich die Projektgruppe über Bedenken des Bundesinnenministeriums hinweg, wonach die Wahrnehmung hauptstadtbedingte Aufgaben nicht in der Verfassung festgeschrieben werden sollte. Hintergrund sind Befürchtungen, dass Berlin daraus finanzielle Ansprüche ableiten könnte, wie ein Vertreter des Ministeriums in der Sitzung des Gremiums nochmals betonte.

Volker Ratzmann, Fraktionschef der Berliner Grünen und Mitglied der Projektgruppe, bezeichnete die Formulierung als „runde Sache“, die Berlin auf Dauer nutzen werde. SPD-Fraktionschef Michael Müller bezeichnete die Klausel als „Erfolg für Berlin“. CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer erinnerte daran, das der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit mit der Hauptstadtklausel konkrete Zusagen erreichen wollte. Damit sei er gescheitert. wvb./ddp

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