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Berlin: Hauptstadt-Klausel: CDU und FDP lehnen Wowereits Idee ab Berlin hat seit 1989 aus Bundesmitteln 140 Milliarden Euro an Finanzhilfen und Steuervergünstigungen erhalten

und Werner van Bebber Der Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit, die Hauptstadtfunktion Berlins im Grundgesetz zu verankern, um auf diese Weise die Übernahme aller hauptstadtbedingten Kosten durch den Bund abzusichern, wird von der CDU skeptisch beurteilt. „Eine solche Grundgesetzänderung löst kein einziges Problem“, sagte CDU-Fraktionschef Nikolas Zimmer dem Tagesspiegel.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

und Werner van Bebber

Der Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit, die Hauptstadtfunktion Berlins im Grundgesetz zu verankern, um auf diese Weise die Übernahme aller hauptstadtbedingten Kosten durch den Bund abzusichern, wird von der CDU skeptisch beurteilt. „Eine solche Grundgesetzänderung löst kein einziges Problem“, sagte CDU-Fraktionschef Nikolas Zimmer dem Tagesspiegel. Denn welche Aufgaben und Kosten tatsächlich gemeint seien, könne in der Verfassung nicht im Detail definiert werden. Zimmer forderte erneut, einen „Hauptstadthaushalt“ aufzustellen und durch einen neuen Hauptstadtvertrag abzusichern. Außerdem müsse Berlin stärker „an seinem Image arbeiten“.

FDP–Fraktionschef Martin Lindner bezeichnete Wowereits Vorschlag als „echten Unsinn“. Mit einem „technischen Kunstgriff“ wie der vorgeschlagenen Verfassungsänderung könne man keine Hauptstadtdebatte beginnen, sondern allenfalls beenden. Über Inhalte – konkrete Aufgaben und Ausgaben des Bundes in Berlin - müsse man reden.

Berlin hat vom Bund seit dem Fall der Mauer 1989 bis Ende 2002 Finanzhilfen und Steuervergünstigungen von über 140 Milliarden Euro erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Pro Jahr entspricht das einer – direkten und indirekten – finanziellen Unterstützung von 14 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der Landeshaushalt Berlin hat ein Volumen von ungefähr 22 Milliarden Euro.

Allein die speziellen Steuervergünstigungen für Berlin rechnet das Bundesfinanzministerium auf 61,8 Milliarden Euro hoch. Dazu gehörte das Berlin-Fördergesetz, dessen Leistungen seit 1992 binnen weniger Jahre auf Null gekürzt wurden. Das Fördergebiets- und das Investitionszulagengesetz konnten in den Folgejahren nur einen geringen Ausgleich schaffen. Weitere 35,2 Milliarden Euro flossen aus dem Bundeshaushalt von 1989 bis 1994 als Bundeshilfe (nach dem Überleitungsgesetz) direkt in den Landesetat. Seit 1995 erhält Berlin so genannte Bundesergänzungszuweisungen. Bis 2002 waren es 16 Milliarden Euro, die der Hauptstadt zugute kamen.

Der Fonds Deutsche Einheit brachte dem Land Berlin in den frühen 90er Jahren 5,7 Milliarden Euro ein. Die Investitionsförderung „Aufbau-Ost“ weitere 4,5 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu nehmen sich die Bundeszuschüsse für die Hauptstadtkultur (rund 300 Millionen Euro), die Sicherheit im Parlaments- und Regierungsviertel (knapp 200 Millionen Euro) und für hauptstädtisch bedingte Bau- und Entwicklungsmaßnahmen (2,5 Milliarden Euro) bescheiden aus. Als weitere Posten führt die Bundesregierung die Finanzierung von Verkehrsmaßnahmen (über 2,1 Milliarden Euro), von Schulen und Hochschulen (5,7 Milliarden Euro) und für andere Strukturförderungen (etwa 2 Milliarden Euro) auf. Dies – und viele weitere Finanzhilfen – kommen allerdings auch den anderen Ländern nach festgelegten Verteilungsschlüsseln zugute.

Anlass der Parlamentsanfrage der Union war die Klage des Berliner Senats auf Sanierungshilfen des Bundes und der Länder zur Entschuldung des Landeshaushalts. Rot-Rot fordert mindestens 35 Milliarden Euro und hofft auf Zahlung ab 2007.

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