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Der Regierende ist der erste, der ausspricht, dass die BER-Eröffnung 2014 nichts wird.

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Update

Hauptstadtflughafen: Wowereit: BER wird 2014 nicht eröffnet

Mit einer Eröffnung des BER in diesem Jahr hatte ohnehin niemand mehr gerechnet. Doch jetzt redet mal einer Klartext. Auch zum Thema Nachtflugverbot hat sich Klaus Wowereit nun geäußert.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Nun wissen es alle aus erster Hand: Der Regierende Bürgermeister hat zum ersten Mal öffentlich mitgeteilt, dass der BER auf keinen Fall 2014 eröffnet wird. „Ich bin aber zuversichtlich, dass wir in diesem Jahr vorankommen werden“, sagte er in einer Pressekonferenz zu Beginn des neuen Jahres am Dienstag. Die Fertigstellung des Airports bleibe jedoch eine „riesige Herausforderung“. Es gehe um die Umsetzung neuer Konzepte.

Zu den Plänen des BER-Chefs Hartmut Mehdorn für eine versuchsweise Teileröffnung von BER am Nordpier, eventuell schon im Frühjahr 2014, verlor der Regierende kein Wort. Es ist aber kein Geheimnis, dass er davon nichts hält, die übrigen Mitglieder des Flughafen-Aufsichtsrats dem Vernehmen nach auch nicht. Ohnehin ist offen, wann die vorbereitenden Bauarbeiten für einen solchen Testbetrieb beendet sein werden.

Ein Eröffnungstermin dürfte im Laufe des Jahres feststehen

Wann der Flughafen wirklich eröffnet wird, dürfte sich im Laufe dieses Jahres herausstellen. In Senats- und Aufsichtsratskreisen ist von Ende 2015, wahrscheinlich aber erst Frühjahr 2016 die Rede. Der Aufsichtsrat wird erst im März 2014 wieder tagen.

Wowereit signalisierte am Dienstag auch, dass der Berliner Senat in der Auseinandersetzung mit Brandenburg um den Lärmschutz hart bleiben will. „Flughafenpolitik muss zukunftsweisend sein“, sagte er. Dazu gehöre vor allem die internationale Konkurrenzfähigkeit. Selbstverständlich setze sich auch Berlin für einen weitgehenden Lärmschutz für betroffene Anwohner ein. „Aber eine generelle Einschränkung der Flug-Randzeiten (22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr) ist mit uns nicht machbar.“

Kein generelles Nachtflugverbot am BER

Der Senat werde sich weiterhin an die geltenden Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern Berlin, Brandenburg und Bund halten, die den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprächen. Das Gericht hatte 2007 in einer Grundsatzentscheidung Flüge in den Randzeiten zugelassen, die aber einzeln zugelassen werden müssen.

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