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Berlin: Haus Schwarzenberg doch nicht verkauft

Amtsgericht erklärte die Zwangsversteigerung der Kulturstätte für unwirksam

Die Künstler und Kulturmacher vom Haus Schwarzenberg hatten gestern keinen Grund zum Jubel. Aus dunkler Vorahnung kamen die meisten von ihnen erst gar nicht ins Amtsgericht Mitte, wo Rechtspfleger Karsten Köhnke seine Entscheidung verkündete. Köhnke verweigert der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM), die letzte Woche bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks in der Rosenthaler Straße 39 das höchste Angebot abgegeben hatte, den Zuschlag. Damit ist das Zwangsversteigerungsverfahren vorläufig beendet. Das Grundstück bleibt im Besitz einer Erbengemeinschaft aus über 20 zerstrittenen Eigentümern. In dem Komplex verwaltet der „Verein Schwarzenberg“ ein Kulturzentrum. Dessen Vorstand Henryk Weiffenbach reagierte enttäuscht auf die gestrige Entscheidung. „Wir müssen uns mit allen Beteiligten beraten. Dann sehen wir weiter.“ Auch die WBM muss sich der Entscheidung fügen: „Das Gebäude ist Privateigentum“, sagt Ute Henkelmann, die letzten Dienstag für die WBM gesteigert hat. Ob sie bei einem neuen Verfahren wieder als Bieterin auftrete, könne sie jetzt noch nicht sagen.

Mit Köhnkes Entscheidung konnte sich die Anwältin des Hamburger Immobilienentwicklers Harm Müller-Spreer durchsetzen. Sie hatte unmittelbar nach der Versteigerung letzte Woche beantragt, das Zwangsversteigerungsverfahren ohne Zuschlag einzustellen. Das konnte sie, weil sich ihr Mandant vor etwa zwei Jahren in die Erbengemeinschaft eingekauft hatte. Miteigentümer Müller-Spreer bot bei der Versteigerung bis etwa 1,9 Millionen Euro mit. Wirtschaftlich profitabel gilt das Objekt bis zu einem Kaufpreis von 1,6 Millionen Euro. Die WBM und zwei weitere Mitbieter trieben den Preis aber auf 2,5 Millionen Euro. Rechtsanwalt Frank Ulrich, der die Mehrheit der Eigentümer vertritt, möchte gegen Köhnkes Entscheidung Beschwerde beim Landgericht einlegen. Er hatte schon letzten Dienstag dem Antrag von Müller-Spreers Anwältin widersprochen und den Zuschlag an die WBM beantragt, scheiterte damit aber, weil die Erbfolge eines seiner Mandanten ungeklärt blieb.

Sollte Ulrich mit seiner Beschwerde Erfolg haben, kann er der Einstellung des Verfahrens widersprechen. Sollte sich Ulrich nicht durchsetzen, müsste einer der Eigentümer ein neues Verfahren beantragen. Nach einer ergebnislosen Versteigerung im April dieses Jahres und der zweiten am letzten Dienstag bezweifelt Rechtspfleger Köhnke jedoch, ob es zu einem neuen Verfahren kommt: „Vielleicht einigen sich die Beteiligten doch besser außergerichtlich.“ Das ist liegt auch im Interesse von Immobilienentwickler Harm Müller-Spreer, der den Komplex unbedingt kaufen will. Er will jetzt mit jedem einzelnen Erben Verkaufsgespräche führen. Dafür müsste er weit reisen. Die Erben wohnen über die ganze Welt verstreut.

Till Schröder

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