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Berlin: Heimaufsicht fand massive Pflegemängel

Lazaruswerk: Beanstandungen inzwischen abgestellt, Aufnahmestopp wurde deswegen aufgehoben

Für das in Verdacht des Abrechnungsbetrugs geratene Krankenpflegeheim des Berliner Lazaruswerks galt bis Ende Januar wegen erheblicher Pflegemängel ein mehrmonatiger behördlicher Aufnahmestopp. Ursprünglich sollte die Mitte Oktober verhängte Maßnahme bis Ende Februar gelten. Die Mängel seien aber nahezu alle abgestellt, sagte Hans-Uwe Stephan, Vorstandsmitglied des Trägers Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) Lazarus gAG. Aus diesem Grund hob die Berliner Heimaufsicht das Verbot, neue Bewohner aufzunehmen, schon Ende Januar wieder auf.

„Das Haus wird in diesem Jahr aber sicher öfter von uns aufgesucht werden“, sagt Michael Meyer, Leiter der Heimaufsicht. Ein Aufnahmestopp werde ausgesprochen, wenn eine gesundheitliche Gefährdung der zu Pflegenden nicht ausgeschlossen werden könne, sagt Meyer. So etwas werde nur relativ selten angeordnet, da es für den Betreiber auch mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden sein kann – im vergangenen Jahr geschah das insgesamt drei Mal. Auch das Lazaruswerk verlor dadurch Patienten: Das Krankenpflegeheim in Wedding bietet Platz für 238 Bewohner. Derzeit seien es wegen des Aufnahmestopps nur 190, sagt Lazarus-Vorstand Stephan. Doch nun werde man die Bewohnerzahl wieder auf das normale Maß erhöhen.

„Unsere Mitarbeiter verrichten hier eine hervorragende Arbeit“, sagt Stephan. Man habe gemeinsam mit der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen sofort Verbesserungen in der Pflege durchgesetzt: so unter anderem ein neues System der Medikamentenausgabe, Schulungen der Mitarbeiter in den Anforderungen an die Dokumentation und ein geändertes System der ärztlichen Rufbereitschaft. Wegen der Mängel habe man sich auch vom Leiter des Standortes getrennt, sagt Stephan.

Anlass für die Prüfung im vergangenen September war, wie gestern berichtet, eine anonyme Anzeige. Der Vorwurf: Das Heim soll Patienten ein Beruhigungsmittel verabreicht haben, um so die Einstufung der Patienten in eine höhere Pflegestufe zu erreichen, die dem Heim mehr Geld einbringt. Auf einer Pressekonferenz wies der Betreiber gestern erneut diesen Vorwurf zurück. Es handele sich nur um einen Einzelfall: Eine „überforderte Pflegekraft“ habe ohne ärztliche Anordnung einer aggressiven, dementen Patientin einmalig die Arznei verabreicht. Tatsächlich wurde die 70-jährige Frau daraufhin in der höchsten Pflegestufe 3 eingruppiert. Nur für wenige Tage, betont Stephan. „Wir haben dafür keine Rechnung gestellt, den Krankenkassen ist kein finanzieller Schaden entstanden.“

Man habe sich von der Mitarbeiterin getrennt. „Für so ein eklatantes Fehlverhalten reicht eine Abmahnung zur Ahndung nicht aus“, sagt Stephan. Bei zehn jetzt überprüften Fällen, die im vergangenen Jahr in dem Heim in die Pflegestufe 3 eingruppiert wurden, habe der medizinische Dienst der Krankenkasse keine Hinweise auf Manipulation entdeckt.

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