zum Hauptinhalt

Berlin: Helm des Anstoßes

Italien klagt vorm Verwaltungsgericht gegen Berlin Ein antiker Kopfschutz wird zurückverlangt

Berlin - Italien klagt gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Land Berlin. Die Stiefelrepublik fordert von Berlin die antike Beute von Ausgrabungen zurück. Streitobjekt ist ein griechischer Kegelhelm aus der geometrischen Epoche, also aus den Jahren 675 bis 900 vor Christus. Er soll aus einer Raubgrabung in Süditalien aus dem Jahr 1993 stammen und illegal nach Berlin gekommen sein, sagt die Münchener Anwältin Levke Voß, die das italienische Kulturministerium vertritt. Nächsten Donnerstag wird der Fall erstmals im Verwaltungsgericht verhandelt.

Die Geschichte um den antiken Schutzhelm ist verworren. Weder genaue Herkunft noch damalige Funktion sind geklärt, schon gar nicht der Eigentümer. Es handele sich um einen „ganz seltenen Helm“ mit unschätzbarem Wert, sagt Anwältin Levke Voß lediglich. Der Pilos- Helm, wie er auch genannt wird, könnte sowohl im Krieg als auch als Prestigeobjekt getragen worden sein, vermutet Martin Maischberger von der Antikensammlung der Staatlichen Museen Berlin.

Sicher ist für den Staat Italien nur: Nach der Raubgrabung vor 17 Jahren sei das „wichtige Kulturgut“ über verschiedene Händler bei einem mittlerweile verstorbenen Berliner Kunsthändler gelandet, sagt Voß. Als Teile von dessen Sammlung verkauft werden sollten, sei das Land Italien auf das vermeintlich gestohlene Objekt aufmerksam geworden. Vor sieben Jahren kam dann das Schreiben der Italiener: Sie ersuchten Berlin um Rechtshilfe, um den Helm aus dem Privatbesitz des Sammlers zurückzubekommen. Daraufhin beschlagnahmte ihn die Berliner Staatsanwaltschaft und übergab ihn 2004 der Stiftung, um ihn fachgerecht zu lagern. Die Klage sieht deshalb in ihr und im Land Berlin die „Anspruchsgegner“, sagt Anwältin Voß. Die Klage richtet sich zudem gegen die Testamentsvollstrecker der Erben.

„Nach unseren Informationen stammt der Helm aus der Raubgrabung und wurde illegal nach Deutschland eingeführt. Er steht deswegen Italien zu“, sagt Voß und pocht auf das Kulturgüterrückgabegesetz. Das besagt, dass unrechtmäßig ausgeführte kulturelle Gegenstände dem Ursprungsland zurück gegeben werden müssen. Die Gegenseite sieht das anders. Die Italiener hätten keinerlei Beweise für ihre Version der Geschichte, sagt der Anwalt der Erben. Sie selbst waren bisher nicht zu sprechen. Der Helm sei viel früher als 1993 gefunden worden und die Erben die rechtmäßigen Besitzer. Das entscheidende Datum bei Ausgrabungen ist indes das Jahr 1970, erklärt Maischberger. In Europa habe man sich Ende der 80er Jahre darauf geeinigt, alle nach 1970 illegal ausgegrabenen Kunstwerke als Raubgrabungen zu betrachten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false