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Berlin: Hertha BSC: Zweiklassengesellschaft: VIPs bekommen richtiges Bier

Beim Alkoholausschank scheint es im Olympiastadion eine Zweiklassengesellschaft zu geben. Innerhalb des Stadions ist Bier mit vollem Alkoholgehalt eigentlich tabu, und auch die Imbiss-Stände davor dürfen seit kurzem nur noch "Light-Bier" mit höchstens drei Prozent Alkohol verkaufen.

Beim Alkoholausschank scheint es im Olympiastadion eine Zweiklassengesellschaft zu geben. Innerhalb des Stadions ist Bier mit vollem Alkoholgehalt eigentlich tabu, und auch die Imbiss-Stände davor dürfen seit kurzem nur noch "Light-Bier" mit höchstens drei Prozent Alkohol verkaufen. Die Polizei hat allerdings bei einer Kontrolle festgestellt, dass es für prominente Ehrengäste in der "VIP-Lounge" und in einem "VIP-Zelt" trotzdem Vollbier gab.

Den Stein ins Rollen brachte der Charlottenburger Grünen-Bezirksverordnete Andreas Koska: Ihm war bei Fernsehübertragungen aufgefallen, dass während Interviews in der VIP-Lounge Ehrengäste mit Bieren in der Hand zu sehen waren und sich "zuprosteten". Er stellte eine Anfrage an das Bezirksamt, ob es "gleiches Recht für alle" durchsetzen und den Alkoholausschank stoppen werde. So kam es zur polizeilichen Überprüfung beim Bundesligaspiel Hertha BSC gegen VfL Bochum am 6. September. Charlottenburgs Sport- und Wirtschaftsstadtrat Andreas Statzkowski (CDU) bestätigte nun in seiner schriftlichen Antwort an Koska den Verstoß gegen "die erteilte gaststättenrechtliche Erlaubnis". Die Biere enthielten demnach mehr als drei Prozent Alkohol. Der Stadtrat will solche Eigenmächtigkeiten zu Gunsten von Prominenten "zukünftig nicht hinnehmen" und "geeignete gewerberechtliche Maßnahmen" ergreifen.

Für die Gastronomie im Stadion sind verschiedene Cateringfirmen verantwortlich; die VIP-Lounge betreut laut Hertha-Sprecher Hans-Georg Felder ein Partnerunternehmen des Vereins. Mehr wollte der Sprecher gestern nicht sagen. Ihm sei das Problem bisher nicht bekannt; das Präsidium werde sich nun aber wohl damit beschäftigen.

Im Februar hatte der damalige Vereinspräsident Walter Müller in einem Interview gefordert, sowohl in als auch vor der Fußballarena wieder Vollbier auszuschenken. Aber der Leiter der zuständigen Polizeidirektion II widersprach: Die Verbote seien sinnvoll, um die Zahl alkoholbedingter Straftaten zu verringern. Die Senatssportverwaltung wollte den neuen Streit gestern nicht kommentieren - zuständig sei allein das Bezirksamt.

Nach den Richtlinien des Deutschen Fußballbunds (DFB) und des europäischen Verbands UEFA gilt in allen Bundesliga-Stadien ein Alkoholverbot. Ausnahmen sind möglich, wenn die Polizei und der Vermieter des Stadions zustimmen - was beim neuen Streitfall aber nicht geschehen war. Normale Hertha-Fans müssen sich jedenfalls weiterhin mit "Dünnbier" begnügen. Im August bestätigte das Oberverwaltungsgericht die von Charlottenburgs Grünen-Baustadträtin Beate Profé veranlassten Einschränkungen vor dem Stadion.

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