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Berlin: Herztod: Ein viel zu großer Bissen Fleisch

Es war bekannt, dass Ella J. Schluckbeschwerden hatte.

Es war bekannt, dass Ella J. Schluckbeschwerden hatte. Nur in kleinen Häppchen konnte die 87-Jährige feste Nahrung zu sich nehmen. Das schärfte ihre Tochter auch jedem Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes ein, der regelmäßig zu der bettlägerigen Frau kam. Als hätte sie es geahnt. Ihre Mutter erstickte am 20. Mai vergangenen Jahres. Ein viel zu großes Stück Fleisch wurde ihr zum Verhängnis. Am gestrigen Donnerstag musste das Amtsgericht Tiergarten prüfen, ob der 28-jährige Pfleger Mariusz G. für den Tod von Ella J. verantwortlich ist.

Fälle von fahrlässiger Tötung liegen häufig auf der Grenze zwischen Unglück und Unrecht. Auch im Prozess gegen Mariusz G. entstand dieser Eindruck. Der Pole kam an jenem Tag als ungelernte Aushilfskraft in die Wohnung von Ella J., die seit 1988 in einer Seniorenwohnanlage in Lichtenrade lebte. Es war sein erster Einsatz bei ihr. Am Morgen war er in Begleitung der Stammpflegerin von Ella J., mittags erschien er allein. Das Essen stand bereits im Kühlschrank. Kartoffelbrei und Kohlroulade sollte es geben.

Nach dem Aufwärmen habe er ein Stück von dem Fleisch abgeschnitten und die Frau gefüttert, schilderte der Angeklagte. Allerdings seien ihm die Schluckbeschwerden der Rentnerin "nicht so ernsthaft" erklärt worden. "Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Stück wirklich so groß war." Doch die Obduktion hat den Beweis objektiv erbracht: zehn Gramm schwer war es und etwa 2,5 mal 3,5 cm groß. Ella J. begann zu husten. Mariusz G. versuchte es mit Klopfen auf dem Rücken, sah in ihren Mund. Er rief beim Pflegedienst an. Die Frau an der Rufbereitschaft allerdings wusste nichts von der Schluckproblematik der Rentnerin. "Frau J. beruhigte mich dann", sagte der Angeklagte.

Dann aber sah er, dass Ella J. kaum noch Luft bekam. Er griff wieder zum Hörer. Innerhalb von 14 Minuten rief er sieben Mal an. "Ganz zum Schluss haben sie entschieden, dass ich die Feuerwehr rufen soll", erklärte G. im Prozess. Deren Nummer aber hatte er nicht einmal im Kopf. Die Hilfe kam zu spät. Das Stück Fleisch war im Kehlkopfdeckel steckengeblieben, führte zum Ersticken und einem schlagartigen Herztod.

"Einmal habe ich weggeguckt, und schon ist meine Mutter tot", sagte die 53-jährige Tochter am Rande des Prozesses. Aus ihrer Sicht müsste "eigentlich die Pflegestation vor Gericht stehen". Denn die habe gegen ihren Willen jemanden geschickt, der ihre Mutter nicht kannte, erklärte die Tochter. Tatsächlich läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführerin der Firma. Die Frau verweigerte im Prozess gegen ihren früheren Mitarbeiter die Aussage.

Die Stammpflegerin der Rentnerin beteuerte als Zeugin, dass G. genau in die Pflichten bei Frau J. eingewiesen worden sei und sie mit ihm "intensiv übers Füttern" gesprochen habe. Das stellte der Richter im Urteil allerdings in Frage. Doch auch wenn Mariusz G. nicht die gesamte Problematik bekannt gewesen sei, habe er von Schluckbeschwerden gewusst, hieß es im Urteil. Gegen G., der mittlerweile eine Ausbildung zum Hauspfleger absolviert hat, erging wegen fahrlässiger Tötung eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

Kerstin Gehrke

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