Hintergrund: Behindertenintegration in Berlin
DIE UN-KONVENTIONIm März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Artikel 24 fordert für Menschen mit Behinderungen „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet“.
DIE UN-KONVENTION
Im März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Artikel 24 fordert für Menschen mit Behinderungen „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet“.
BERLINER STATISTIK
In Berlin haben 7,6 Prozent aller Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf. 42 Prozent dieser Kinder und Jugendlichen werden integrativ beschult – deutschlandweit liegt diese Quote bei rund 19 Prozent. Je nach Bezirk schwanken die Quoten allerdings sehr stark: zwischen 19 und 68 Prozent. Die größte Gruppe der
Förderschüler hat laut Bildungsverwaltung eine Lernbehinderung, danach folgen Schüler mit einer sprachlichen Behinderung und dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Aus dieser Gruppe wurden im zu Ende gehenden Schuljahr 2500 von 2800 Kindern integrativ beschult. rni
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