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Seit vier Monaten läuft der Prozess um die Ermordung von Maria P.

© Paul Zinken/dpa

Hochschwangere getötet: Mordprozess Maria P.: Psychiater sagen aus

Zwei 20-Jährige sollen die hochschwangere Frau mit Benzin übergossen und angezündet haben. Vor Gericht geht es um die Schuldfähigkeit der Angeklagten.

Im Prozess um den Mord an der schwangeren Maria P. haben nach viermonatiger Verhandlung zwei Psychiater das Wort: Es geht um die Frage der Schuldfähigkeit, um mögliche Motive und darum, ob im Falle von Verurteilungen das Jugendstrafrecht anzuwenden wäre. Über Eren T., den Vater des toten Kindes, sagte eine Gutachterin am Donnerstag, sie habe keine psychische Störung und keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit feststellen können.

Eren T. und der ebenfalls 20-jährige Daniel M. sollen die hochschwangere Maria P. am Abend des 22. Januar vorigen Jahres in ein Waldstück in Adlershof gelockt haben. Dort sei die 19 Jahre alte Frau geschlagen, durch Messerstiche in den Bauch misshandelt, dann mit Benzin übergossen und mit einem Feuerzeug angezündet worden. Kurz nach der Tat waren ihr Ex-Freund T. und dessen Kumpel M. verhaftet worden. Bei der Polizei hatten sie sich gegenseitig bezichtigt. Vor dem Landgericht haben sie zu den Vorwürfen geschwiegen.

„Man muss nicht psychisch krank sein, um zu töten“, sagte die Gutachterin. Bei Eren T. habe sie – sollte die Tat wie angeklagt geschehen sein – nichts erkennen können, das eine Erklärung liefern würde. Das Auffälligste ist an T. sei das Unauffällige. Er sei in der Schule der Brave gewesen, habe sich nicht an Schlägereien beteiligt, sei freundlich und zugewandt. Typische aggressive Muster, wie sie in der Regel bei Gewalttätern zu finden sind, würden bei ihm nicht vorliegen. In seiner türkischstämmigen Familie sei er der Kronprinz und verwöhnt worden.

Doch die Schwangerschaft, ein Kind, dann frühe Vaterschaft könnte für ihn zu einem unlösbaren Problem geworden sein, weil es das eigene Leben stört, hieß es weiter. Um das Problem zu beseitigen, könne der damals 19-Jährige sukzessive sein Gewissen beeinflusst haben -  um zu einer Tat fähig zu sein, eigentlich für ihn unmöglich sei. Mit Gedanken wie „sie hat es nicht besser verdient, das Problem muss weg“. Einen familiären Druck würde sie nicht sehen, so die Gutachterin. „Familie war ihm wichtig, aber ich habe den Eindruck, er traf seine Entscheidungen schon sehr autonom.“ Doch das alles seien nur Hypothesen.

Das Gericht rechnet damit, dass auch das psychiatrische Gutachten über Daniel M. noch am Donnerstag erstattet werden kann. In der kommenden Woche würde es dann zu den Plädoyers und schließlich am 19. Februar zum Urteil kommen.

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