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Berlin: Höchstens gut gemeint (Kommentar)

Es ist eine grausige Vorstellung, dass Eltern ihre verstorbenen Babys begraben mussten und nicht ahnten, dass Mediziner aus dem Leichnam Organe entnommen hatten. Ob es in diesen Szenen aus der Forschung gegen den plötzlichen Kindstod Gute und Böse gibt, ob vielleicht in Münster Ärzte geltendes Recht verletzt haben, ist noch unklar.

Es ist eine grausige Vorstellung, dass Eltern ihre verstorbenen Babys begraben mussten und nicht ahnten, dass Mediziner aus dem Leichnam Organe entnommen hatten. Ob es in diesen Szenen aus der Forschung gegen den plötzlichen Kindstod Gute und Böse gibt, ob vielleicht in Münster Ärzte geltendes Recht verletzt haben, ist noch unklar. Zumindest scheint wirtschaftliches Interesse in den Fällen, die bekannt geworden sind, keine Rolle gespielt zu haben. Dagegen taucht an zentraler Stelle ein Argument auf, das Wissenschaftler häufig anführen, wenn ihr Tun mit dem Empfinden von Menschen in Konflikt gerät: Die umstrittene Forschung, so hat auch diesmal ein Arzt gesagt, soll in anderen, ähnlichen Fällen Leid vermeiden. Das ist ein ehrenwertes Ziel. Aber zur Vorstellung von der Würde der Person, die auch noch Verstorbenen zukommt, gehört das Recht auf Selbstbestimmung. Patienten, ihre gesetzlichen Vertreter oder aber die Angehörigen von Verstorbenen müssen selbst entscheiden können, ob sie an riskanten Experimenten teilnehmen oder der Forschung Organe in der Hoffnung überlassen, damit künftige Opfer zu vermeiden. Ihr Einzelinteresse darf kein Wissenschaftler dem Gemeininteresse unterordnen. Manche Medizinern mögen es sogar gut gemeint haben, als sie trauernde Eltern nicht vor eine schreckliche Entscheidung stellten. Ethisch vertretbar war es nicht.

hmt

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