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Berlin: Hohe Hürde für den Bürgerwillen

25 Prozent der Wahlberechtigten müssen Volksentscheiden zustimmen. Ist das zu viel? Ein Pro & Contra

Exakt 79 278 Ja-Stimmen fehlten für einen Erfolg des Tempelhofer Volksentscheides. Als das Ergebnis bekannt gegeben wurde, blickten viele frustrierte Freunde des Flughafens sicher auch neidisch nach Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Denn dort ist die entscheidende Hürde, die man bei einem Volksentscheid nehmen muss, niedriger. Es geht um das Zustimmungsquorum, nach dem in Berlin mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen müssen. In Hamburg sind es 20 Prozent, in Nordrhein-Westfalen nur 15 Prozent. Nach den dortigen Regelungen hätten die Tempelhof-Befürworter einen Sieg gefeiert. Immerhin wollten 21,7 Prozent der Berliner Wahlberechtigten den Flugbetrieb fortsetzen.

Insgesamt stimmten 530 231 Berliner mit Ja, doch 609 509 Befürworter wären nötig gewesen. Aus Sicht des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“, der sich bundesweit für das Recht auf Volksabstimmungen einsetzt, ist Berlins erster Volksentscheid zum „Quorumsopfer“ geworden. Die Zustimmungsquote müsse gänzlich abgeschafft werden, fordert der Verein. Die einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen solle entscheidend sein. Wer es mit direkter Demokratie ernst meine, müsse die Entscheidung der aktiven Demokraten, die zur Abstimmung gehen, respektieren, sagt auch Vereinssprecher Michael Efler. Bei der Europawahl 2004 seien nur 38,6 Prozent der Berliner Wahlberechtigten zur Urne gegangen, aber niemand habe diese Wahl in Zweifel gezogen. Beim Tempelhof-Entscheid lag die Wahlbeteiligung bei 36,1 Prozent.

Das Plädoyer für eine einfache Mehrheit knüpft nach Darstellung des Juristen und Experten für Direkte Demokratie an der Freien Universität Berlin (FU), Otmar Jung, an ein „urdemokratisches Denken“ an, das in der Schweiz und in den USA schon vor dem Zweiten Weltkrieg die Wahlgesetze bestimmte. Deshalb gebe es heute in vielen US-Bundesstaaten und in der Schweiz bei Volksabstimmungen keine Quoren. In den Nachkriegsjahren übernahmen Bayern und Hessen diese Regelungen, nach der Wende folgte Sachsen – so dass bei Volksentscheiden in diesen drei Bundesländern die einfache Mehrheit den Ausschlag gibt. Die anderen Länder haben Zustimmungsquoren zwischen 15 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 50 Prozent, im Saarland. Doch die 25 -Prozent-Marke wie in Berlin ist am häufigsten. In der Hauptstadt gilt sie seit der Verfassungsreform 2006, zuvor lag die Quote seit 1995 bei 33 Prozent. Volksentscheide sind in Berlin über Gesetzentwürfe oder Senatsbeschlüsse wie im Falle von Tempelhof möglich. In den übrigen Bundesländern kann nur über Gesetzesvorlagen abgestimmt werden. Zur Zeit laufen in der Hauptstadt drei weitere Volksbegehren: gegen das Rauchverbot in Gaststätten, für die historische Rekonstruktion der Museumsinsel und „Pro Reli“ zur Gleichstellung von Religions- und Ethikunterricht.

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Christian Gaebler, ist klar: „Wir haben eine parlamentarische Demokratie. Volksentscheide sollten die Ausnahme bleiben.“ Direkte Demokratie sei nur sinnvoll, „wenn die Bevölkerung an einem Thema besonders stark interessiert ist“. Deshalb seien Hürden wie das Quorum „vernünftig“.

Die Befürworter einer vorgeschriebenen Mindestzahl von Ja-Stimmen befürchten auch, dass ohne Quorum die Mitglieder von ein paar Stammtischen entscheiden könnten, wo es langgeht. „Wenn nur hundert zur Wahl gehen und 51 mit Ja stimmen, wäre ein Gesetz angenommen“, sagt Benedikt Lux von der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Aus Sicht der Quorumsgegner ist es hingegen „unrealistisch“, dass kleine Minderheiten mit Hilfe von Volksentscheiden künftig die Politik bestimmen. Um das zu verhindern, werde ein Entscheid ja nur zugelassen, wenn zuvor 170 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt wurden.

In jedem Falle würden die Tempelhof-Erfahrungen jetzt wissenschaftlich ausgewertet, sagt Uni-Dozent Otmar Jung. „Sie sind ein Anstoß, über Verbesserungen der direkten Demokratie in Berlin nachzudenken.“Christoph Stollowsky

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