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Berlin: Hohe Schulden, aber für die Chefs ist genug Geld da

Von Ulrich Zawatka-Gerlach Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sitzen auf zehn Milliarden Euro Schulden und machen hohe Verluste. Nur die Vorstände müssen sich keine Sorgen machen: Die meisten beziehen jährlich zwischen 140 000 und 200 000 Euro.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sitzen auf zehn Milliarden Euro Schulden und machen hohe Verluste. Nur die Vorstände müssen sich keine Sorgen machen: Die meisten beziehen jährlich zwischen 140 000 und 200 000 Euro. Und einige Geschäftsführer genehmigten sich mit Hilfe des Aufsichtsrats Erhöhungen und Zulagen.

Der Rechnungshof kam dem munteren Treiben jetzt auf die Spur. Noch bevor der Senat den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein einheitliches, erfolgs- und leistungsbezogenes Vergütungssystem für ihre Chefs auferlegte, kamen mehrere Geschäftsführer und Vorstände noch rasch in den Genuss von Gehaltserhöhungen und Prämien, die nicht nachvollziehbar sind.

So hat ein Unternehmen, es soll sich um die Wohnungsbaugesellschaft Hohenschönhausen handeln, ihren beiden Geschäftsführern zwischen 1998 und 2000 die Jahresgrundgehälter um 37 Prozent erhöht. Die zusätzlich ausgereichten Prämien wurden vervierfacht, was einer Einkommenserhöhung von 60 Prozent in zwei Jahren entspricht. Der Aufsichtsrat – in dem auch der Ex-Senator und Rechtsanwalt Klaus Riebschläger und der Ex-Senatssprecher Dieter Flämig sitzen – begründete dies mit einer notwendigen Anpassung an das Niveau vergleichbarer Wohnungsunternehmen und mit der „enormen Mehrarbeit“ wegen der Fusion mit der Wohnungsbaugesellschaft Lichtenberg.

Der Rechnungshof konnte aber nachweisen, dass die Jahresgehälter anderer, etwa gleich großer Unternehmen um 21 Prozent niedriger lagen. Auch sei die anfallende Mehrarbeit mit der großzügigen Gehaltserhöhung abgegolten; erheblich höhere Prämien seien nicht gerechtfertigt. Das Argument der fachlich zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung, dass allein der Aufsichtsrat die umstrittenen Gehaltsanhebungen zu vertreten habe, ließ der Landesrechnungshof ebenfalls nicht gelten. Seine Kritik zielt auch nicht nur auf diesen besonders spektakulären Einzelfall.

Denn ein weiteres Unternehmen, dem Vernehmen nach „Stadt und Land“, hatte im Dezember 1999 beschlossen, ihren zwei Geschäftsführern „im Hinblick auf die besonderen Anstrengungen bei der organisatorischen Zusammenführung mit einer weiteren Wohnungsbaugesellschaft“ (Hellersdorf) Prämien von bis zu 12 Prozent der Jahresgrundgehälter zu genehmigen. Damit bei den Kollegen des erworbenen Unternehmens kein Neid aufkam, wurde diese Regelung auf sie ausgedehnt.

Andere Gesellschaften haben ihren Führungsetagen im Jahr 2000 die Prämien verdreifacht – ohne ersichtlichen Grund. Auf diese Weise stiegen die Jahresbezüge um bis zu 20 Prozent. Manchen Vorständen, die zusätzlich bei Tochtergesellschaften arbeiteten, wurde die Entlohnung für diese Tätigkeit sogar vervierfacht. In Einzelfällen führte dies dazu, dass der vom Senat im Januar 2001 beschlossene rechtsverbindliche Vergütungsrahmen deutlich überschritten wurde. Geschäftsführer und Vorstände der Wohnungsunternehmen dürfen demnach im Normalfall zwischen 105 000 und 180 000 Euro verdienen; bei „hundertprozentiger Erreichung der Unternehmensziele“ auch mehr.

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