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Berlin: Horst Mahler angeklagt

Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Von Frank Jansen

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den rechtsextremen Anwalt Horst Mahler und zwei weitere Gesinnungsfreunde wegen des Verdachts der Volksverhetzung angeklagt. Mahler soll zusammen mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen einen Text mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“ verfasst und ins Internet gestellt haben. In dem Pamphlet vom Oktober 2000 formulieren die drei ein „Hundert-Tage-Programm“ und propagieren rassistische „Notverordnungen“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bedeutet das Programm in seiner Konsequenz, dass in der Bundesrepublik lebende Ausländer „rechtlos gestellt werden“.

Der ehemalige RAF-Terrorist Mahler tritt seit einigen Jahren zusammen mit Oberlercher und Meenen als Sprecher der rechtsextremen Splittergruppe „Deutsches Kolleg“ auf. Auf deren Homepage ist von einer „nationalen Notstandsregierung“ die Rede. Als „Notverordnungen“ dieser Phantasie-Regierung nennen die drei Rechtsextremisten zum Beispiel die „Ausweisung aller arbeitslos gewordenen Ausländer“. In dem Pamphlet wird auch massiv gegen Juden gehetzt.

Mahler steht bereits in Mainz und Stralsund vor Gericht. In den beiden Verfahren geht es um Äußerungen des Anwalts zum Terrorangriff des 11. September. Mahler wird vorgeworfen, die Anschläge auf World Trade Center und Pentagon begrüsst zu haben. Im NPD-Verbotsverfahren vertrat Mahler die Partei als Prozessbevollmächtigter. Kurz nach der Einstellung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche verkündete Mahler, er habe sich von der NPD getrennt.

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